10831/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Inseratenschaltungen und finanzielle Zuwendungen an den Verein „SOS Mitmensch“
In einer OTS-Aussendung vom
15. Februar 2012 erklärt Alexander Pollak, Sprecher von „SOS
Mitmensch“, dass „sich der Verein ausschließlich durch
private Spenden und Beiträge finanziert und keinerlei Vereinssubventionen
aus öffentlicher Hand erhält“. Das von „SOS Mitmensch“
herausgegebene „MO – Magazin für Menschenrechte“
lukriert jedoch Gelder aus öffentlicher Hand für
Inseratenschaltungen. Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz erhielt „SOS Mitmensch“ im Jahr 2010 für
Informationsaktivitäten in diesem Medium beispielsweise 3.700 Euro. Es ist
somit anzunehmen, dass seit der Gründung des Vereins im Jahr 1992 und seit
Bestehen des Magazins (2003) wesentlich mehr Steuergelder an „SOS
Mitmensch“ flossen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Abgeordnete Alev Korun von den Grünen bezeichnete in einer OTS-Aussendung vom 15. Februar 2012 eine parlamentarische Anfrage der FPÖ über staatlichen Förderungsbezug von Menschenrechtsorganisationen, in die Sie auch den Verein „SOS Mitmensch“ miteinschließt, als „Anschlag auf Zivilgesellschaft und Demokratie“.
a.) Erachtet Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen das parlamentarische
Interpellationsrecht als „Anschlag auf Zivilgesellschaft und
Demokratie“?
b.) Gibt es seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen
Bestrebungen, dass parlamentarische Interpellationsrecht zu verändern?
c.) Wenn ja, wie?
2. Welche
Informationsaktivitäten im „MO“ (Magazin für
Menschenrechte, früher „MOMENT“) wurden von Ihrem Ressort bzw.
nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 2003 bis 2012,
aufgegliedert nach Jahr, Informationszweck, Informationsart und Kosten (inkl.
Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt?
3. Welche
Informationsaktivitäten in weiteren Printmedien und audiovisuellen Medien
des Vereins „SOS Mitmensch“ (ZVR 227475709) wurden von Ihrem
Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 1992 bis 2012,
aufgegliedert nach Jahr, Name des Mediums, Informationszweck, Informationsart
und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt?
4. Welche sonstigen finanziellen Zuwendungen erhielt der Verein „SOS Mitmensch“ (ZVR 227475709) seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen in den Jahren 1992 bis 2012, aufgegliedert nach Jahr, Zweck, Art und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber?