10832/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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Anfrage
der
Abgeordneten Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen
Dienst
betreffend Inseratenschaltungen und finanzielle Zuwendungen an den Verein „SOS Mitmensch“
In einer OTS-Aussendung vom 15. Februar 2012 erklärt
Alexander Pollak, Sprecher von „SOS Mitmensch“, dass „sich
der Verein ausschließlich durch private Spenden und Beiträge
finanziert und keinerlei Vereinssubventionen aus öffentlicher Hand
erhält“. Das von „SOS Mitmensch“ herausgegebene
„MO – Magazin für Menschenrechte“ lukriert jedoch Gelder
aus öffentlicher Hand für Inseratenschaltungen. Vom Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz erhielt „SOS
Mitmensch“ im Jahr 2010 für Informationsaktivitäten in diesem
Medium beispielsweise 3.700 Euro. Es ist somit anzunehmen, dass seit der
Gründung des Vereins im Jahr 1992 und seit Bestehen des Magazins (2003)
wesentlich mehr Steuergelder an „SOS Mitmensch“ flossen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die
Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst
folgende
Anfrage
1. Abgeordnete Alev Korun von den Grünen bezeichnete in einer OTS-Aussendung vom 15. Februar 2012 eine parlamentarische Anfrage der FPÖ über staatlichen Förderungsbezug von Menschenrechtsorganisationen, in die Sie auch den Verein „SOS Mitmensch“ miteinschließt, als „Anschlag auf Zivilgesellschaft und Demokratie“.
a.) Erachtet Ihr Ressort bzw. nachgelagerte Dienststellen das parlamentarische
Interpellationsrecht als „Anschlag auf Zivilgesellschaft und
Demokratie“?
b.) Gibt es seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen
Bestrebungen, dass parlamentarische Interpellationsrecht zu verändern?
c.) Wenn ja, wie?
2. Welche Informationsaktivitäten im „MO“ (Magazin für Menschenrechte, früher „MOMENT“) wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 2003 bis 2012, aufgegliedert nach Jahr, Informationszweck, Informationsart und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt?
3. Welche Informationsaktivitäten in weiteren Printmedien und audiovisuellen Medien des Vereins „SOS Mitmensch“ (ZVR 227475709) wurden von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen in den Jahren 1992 bis 2012, aufgegliedert nach Jahr, Name des Mediums, Informationszweck, Informationsart und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber, gesetzt?
4. Welche sonstigen finanziellen Zuwendungen erhielt der Verein „SOS Mitmensch“ (ZVR 227475709) seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen in den Jahren 1992 bis 2012, aufgegliedert nach Jahr, Zweck, Art und Kosten (inkl. Steuern), Rechtsgrundlage und Auftraggeber?