10863/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.02.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend EU-Arbeitszeitrichtlinie
Die EU-Arbeitszeitrichtlinie besagt unter anderem, dass Arbeitnehmer in der EU ab 2013 nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Dies beträfe ebenso ehrenamtliche Tätigkeiten wie zum Beispiel freiwillige Feuerwehren. Die Rechtsprechung des EuGH hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit gelten. Unmittelbar im Anschluss an eine Arbeitsphase mit Arbeitszeit/Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst muss sich die tägliche Mindestruhezeit in der Höhe von 11 Stunden anschließen.
Diese Richtlinie lässt die Alarmglocken von Freiwilligen-Organisationen schrillen, dürften ihre ehrenamtlichen Mitglieder somit ihre Diensteinsätze nicht mehr legal durchführen. Das ehrenamtliche System würde zusammenbrechen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage