10904/J XXIV. GP

Eingelangt am 01.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Ausgehuniform am WKR-Ball 2012

BEGRÜNDUNG

 

Das Thema „Traditionspflege“ ist im österreichischen Bundesheer und in der Gesellschaft seit der Gründung des Bundesheeres umstritten. Das Heer, so ist in der letzten Nummer der Zeitschrift „DATUM“ nachzulesen, sei „zu einem verkrampften Geschichtsverständnis verdammt“ worden, „in dem die Wehrmacht als Bezugspunkt verboten und die Widerstandskämpfer intern verpönt waren“.

Der Ball des Wiener Korporations-Ringes (WKR) fand heuer am Internationalen Holocaust-Gedenktag und Tag der Auschwitz-Befreiung am 27.1.2012 statt. In der öffentlichen Debatte wurde u.a. die Frage gestellt, ob es Vertretern des offiziellen Österreichs möglich sein soll, an so einem solchen Gedenktag an dieser Feier, deren Gästeliste sich auch aus dem europäischen Rechtsextremismus speist, teilzunehmen. In einem Heer mit der im DATUM-Bericht beschriebenen Traditionspflege scheint es folglich nicht weiter verwunderlich, wenn auch Milizoffiziere – also „Bürger in Uniform“, wie Ihrer Homepage zu entnehmen ist – am Tag der Auschwitz-Befreiung von sich aus nichts Anstößiges erkennen, auf einem solchen Ball in Uniform – und damit auch als österreichische Repräsentanten – teilzunehmen.

Sie äußerten vor dem Ball, ein Verbot erlassen zu wollen; Bis kurz vor dem Ball war unklar, in welcher Form dies geschehen wird. In besagtem DATUM-Artikel ist auf Seite 18 zu lesen: „Einen Strich gezogen hat er [gemeint sind Sie in Ihrer Rolle als Verteidigungsminister, Harald Walser] auch beim Ball des Wiener Korporationsrings (WKR), der Vereinigung der deutschnationalen Burschenschaften, Ende Jänner: Per Weisung verbot er den Auftritt in der Ausgehuniform des Bundesheers. Ein paar Milizsoldaten ließen ihre Uniform dennoch nicht im Spind und schmückten sich wie gewohnt mit Burschenschafterfahnen in den Farben der deutschen Landesflagge. Darunter der FPÖ-Abgeordnete Elmar Podgorschek, dem nun möglicherweise eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro ins Haus steht. Das Verteidigungsministerium hat ein Verfahren eingeleitet, mit dem geprüft wird, gegen welche Verbote Podgorschek verstoßen hat.“


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Stimmt es, dass gegen den FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek ein oder mehrere Verfahren eingeleitet worden ist?

2)    Wenn ja, was sind die Vorwürfe gegen den FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek?

3)    Von wem wurde es eingeleitet? Der Bezirksvertretung, der Bundespolizeidirektion oder/und das Bundesheer?

4)    Gibt es auch Verfahren innerhalb des Bundesheeres gegen Elmar Podgorschek oder/und andere?

 

5)    In der Anfrage 10662/J XXIV.GP vom 23.02.2012 an das Bundesministerium für Inneres ist eine Anzeige § 35 Abs. 2 des Wehrgesetzes wiedergegeben. Waren alle Anzeigen gegen Bundesheerangehörige, die gegen das Verbot verstießen, nach diesem Paragraph?

6)    Gegen wie viel Personen wurde wegen § 35 Abs. 2 des Wehrgesetzes oder wegen anderer Bestimmungen verfolgt?

 

7)    Ein Bericht in der Presse vom 30.1.2012 offenbart Unklarheiten bei den Zuständigkeiten: Der Ministeriumssprecher Michael Bauer wird mit dem Hinweis zitiert, dass für die Einhaltung des Uniform-Trageverbots bei Milizsoldaten die Bundespolizeidirektion Wien zuständig sei.“ Polizeisprecher Roman Hahslinger meint hingegen, das passiere nur auf „Antrag der Militärpolizei“. Sind dem Bundesheer wirklich die Hände gebunden was Vertreter des Milizstandes anbelangt?

 

8)    Elmar Podgorschek ist in der Burschenschaft Germania zu Ried korporiert, sein Couleurband somit schwarz-rot-gold. Dieses trug er am Ball zur Uniform des österreichischen Bundesheeres. Ist es erlaubt eine Uniform des österreichischen Bundesheeres mit solcherart zusätzlichen Erkennungsmerkmalen zu ergänzen?

9)    Gegen welche Bestimmungen hat Elmar Podgorschek damit verstoßen?

10) Ist es im Sinne des österreichischen Bundesheeres, dass ein Milizoffizier mit den Flaggen-Farben eines anderen Staates, der Bundesrepublik Deutschland, auftritt?

11) Gegen welche Bestimmungen hat Elmar Podgorschek damit verstoßen?

 

12) Ist es richtig, dass nachdem die Polizei am 27.1.2012 nicht von sich aus Anzeige gegen Elmar Podgorschek eingeleitet hat, eine Anzeige durch das Bundesheer erfolgen muss?

13) Ist dies geschehen und wann?

14) Die Anfrage 10662/J XXIV.GP vom 23.02.2012 an das Bundesministerium für Inneres legt nahe, es seien Ballgäste in Uniform systematisch kontrolliert worden. Teilen Sie diese Einschätzung?

 

15) Wann wurde ihr Verbot innerhalb des Bundesheeres wirksam?

16) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde es erlassen?


17) Wie viele Erlaubnisse zum Tragen der Uniform auf dieser Veranstaltung wurden vom Militärkommando Wien ausgestellt?

18) Wie viele diese Erlaubnisse wurden vor dem Verbot, wieviele nach dem Verbot ausgestellt?

 

19) Hat es schon früher im Bundesheer Verfahren gegen den heutigen FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek gegeben?

20) Wenn ja, was waren die Vorwürfe und welches Ergebnis hatten diese Verfahren?

 

21) Ist im Zusammenhang mit dem heutigen Ball des Wiener Korporationsrings außer gegen den FPÖ-Abgeordneten Elmar Podgorschek auch gegen die anderen im Artikel erwähnten Milizsoldaten bzw. Angehörige des Bundesheeres ein Verfahren eingeleitet worden?

22) Wenn ja, gegen wie viele Milizsoldaten bzw. Angehörige des Bundesheeres?

23) Wenn nein, warum nicht?

 

24) Stimmen Sie mit der Auffassung der RedakteurInnen des „DATUM“ überein, dass „das Bundesheer per se anfällig für Rechtsextremismus“ ist?

25) Wenn ja, in welcher Form und durch welche Maßnahmen wollen Sie dem entgegenwirken?

26) Sie werden in diesem Artikel mit der Aussage zitiert Nicht das Heer ist anfällig für rechte Tendenzen, sondern Rechte fühlen sich vom Militär angezogen.“ Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt oder planen Sie zu setzen, um die Attraktivität des Bundesheeres für Rechtsextreme zu minimieren?

 

27) Nicht zum ersten Mal nehmen Offiziere oder sonstige Angehörige des Österreichischen Bundesheeres an umstrittenen Veranstaltungen teil. An der Gedenkfeier für die Gebirgsjäger im bayrischen Mittenwald nahmen etwa die Offiziere Lasser, Puntigam und Konzett teil und ignorierten ihre Weisung, nicht an der Feier teilzunehmen. Sie nahmen laut der Anfragebeantwortung 3685/AB XXIII.GP von einer disziplinären Bestrafung mit der unglaubwürdigen Begründung Abstand, da der „Widerruf der ursprünglich genehmigten Dienstreise hatte Obst Lasser nicht mehr rechtzeitig erreicht“. Auch gegen das Teilnahmeverbot für die Ulrichsberg-Feier verstießen Angehörige des Bundesheeres mehrmals. Sind Sie der Überzeugung, dass die Teilnahmebestimmungen für Angehörige des Bundesheeres – mit oder ohne Uniform – ausreichend geregelt sind?