10926/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend „Stipendienstorno - Rückzahlung von Stipendien“

 

Grundsätzlich ist es ja etwas Positives, wenn StudentInnen noch während ihres Studiums eine Arbeitsstelle finden und sie nicht mehr auf staatliche Unterstützungen (z.B. Stipendium bzw. Studienförderung) angewiesen sind.

 

Ein Salzburger Student kam in diese glückliche Lage. Er teilte dies auch umgehend der Stipendienstelle Salzburg mit und bat diese, ihm kein Stipendium mehr auszubezahlen. Die Antwort der Stipendienstelle war jedoch sehr irritierend.

Diese teilte ihm nämlich mit, dass eine „Stornierung“ bzw. „Annullierung“ des Stipendiums und ein Auszahlungsstopp ex nunc nicht möglich sei. Die Stipendienstelle Salzburg begründete die fehlende Möglichkeit zur Stipendienstornierung in der Konfiguration des EDV-Systems.

Zitat Stipendienstelle Salzburg: „Leider bedeutet dies zusätzlichen Arbeitsaufwand für beide Seiten, es gibt jedoch momentan keine Alternative in technischer Hinsicht“.

 

Die Stipendienstelle Salzburg teilte dem Salzburger Studenten jedoch eine Alternative mit, wie er seine Studienförderung „stornieren“ könnte:

Er könne die bereits gesamte ausbezahlte Studienförderung (in seinem Fall fast 1.000 Euro) zurückbezahlen und somit seine Studienförderung „stornieren“.

Diese Empfehlung war allerdings inakzeptabel, da er auf diese Studienförderung ja angewiesen war und diese auch vor Arbeitsbeginn zu Recht bescheidmäßig bezog.


 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele StudentInnen an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien bezogen im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtung, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

 

2.      Welche finanziellen Mitteln (Stipendium bzw. Studienbeihilfe) gemäß Studienförderungsgesetz wurde für die Studentinnen an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademienim Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 aufgewendet (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtung, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

 

3.      Wie viele StudentInnen an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ bezogen im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 ein Stipendium bzw. Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?

 

4.      Welche finanziellen Mitteln (Stipendium bzw. Studienbeihilfe) gemäß Studienförderungsgesetz wurde an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 aufgewendet (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?


 

5.      Wie viele StudentInnen mussten an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenze für die Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz zurückbezahlen (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtung, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

 

6.      Wie hoch waren die zurückbezahlten Beträge gemäß Studienförderungsgesetz, die Studentinnen an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 den Stipendienstellen rückerstatten mussten (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtung, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

 

7.      Wie viele StudentInnen mussten an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 ihr Stipendium bzw. ihre Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz aufgrund einer Überschreitung der Einkommensgrenze für die Studienbeihilfe gemäß Studienförderungsgesetz zurückbezahlen (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?

 

8.      Wie hoch waren die zurückbezahlten Beträge gemäß Studienförderungsgesetz, die StudentInnen an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 den Stipendienstellen rückerstatten mussten (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?

 

9.      Welche Studienrichtungen waren an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien von einer Rückerstattung des Stipendiums bzw. der Studienförderung im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 betroffen (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

10.  Welche Studienrichtungen waren an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ von einer Rückerstattung des Stipendiums bzw. der Studienförderung im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 betroffen (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?

 

11.  Wie oft wurde an den österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien von StudentInnen rückwirkend auf ein Stipendiums bzw. auf die Studienförderung im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 verzichtet (Aufschlüsselung auf Semester, Studienrichtungen, Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Akademien)?

 

12.  Wie oft wurde an der „Paris Lodron Universität Salzburg“ von StudentInnen rückwirkend auf ein Stipendiums bzw. auf die Studienförderung im Sommersemester 2010, im Wintersemester 2010/2011, im Sommersemester 2011 und im Wintersemester 2011/2012 verzichtet (Aufschlüsselung auf Semester und Studienrichtung)?

 

13.  Wie sind die zurückbezahlten Stipendien bzw. Studienförderungen gemäß Studienförderungsgesetz im Budget des Wissenschaftsministeriums dokumentiert?
Wo werden sie verbucht?

 

14.  Wohin fließen die zurückbezahlten Stipendien bzw. Studienförderungen gemäß Studienförderungsgesetz?
Gibt es eine Verwendungsbindung?
Wenn nein, warum nicht?

 

15.  Ist es rechtlich zulässig, dass StudentInnen auf ihren eigenen Wusch hin (z.B. wegen Einkommensüberschreitung in der Stipendienlaufzeit) das zugesprochene Stipendium bzw. Studienförderung „stornieren“?
Wenn nein, warum nicht?

 

16.  Wird das Ressort in Zukunft StudentInnen die gesetzliche Möglichkeit einer „Stornierung“ ihres Stipendiums bzw. ihrer Studienförderung (z.B. wegen Einkommensüberschreitung in der Stipendienlaufzeit) einräumen?

 

17.  Ist die im Einleitungstext mitgeteilte Information der Stipendienstelle Salzburg („Leider bedeutet dies zusätzlichen Arbeitsaufwand für beide Seiten, es gibt jedoch momentan keine Alternative in technischer Hinsicht“) auch die offizielle Position des Wissenschaftsministers?