10929/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Stefan Petzner

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend CSI Hypo und Zinszahlungen an die BayernLB

 

Nach der Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria wurde seitens des Finanzministeriums in Anlehnung an diverse US-amerikanische Krimi-Serien medienwirksam eine so genannte „CSI Hypo“ aus der Taufe gehoben. Ihr Auftrag laut Finanzminister Josef Pröll bei der Vorstellung der „CSI Hypo“: Es gehe um die „kriminaltechnische" Aufarbeitung des Falles, es sei ein forensisches Prüfungsteam, das alle privat- und organrechtlichen Vorgänge der letzten Jahre auf Haftungen und Schadenersatz prüfen solle. Die CSI Hypo besteht laut Angaben des Finanzministeriums aus einem „Pool von 100 Leuten, inklusive 20 externer Finanz-, Steuer- und Rechtsexperten“.

Ursprünglich sollten die Ergebnisse dieser Sondertruppe im Herbst 2010 vorliegen, tatsächlich gibt es mittlerweile zahlreiche Freisprüche und im Hypo-Verfahren sind grobe Mängel und schwere Fehler der „CSI Hypo“ zu Tage gefördert worden. Einen konkreten Zwischenbericht oder Endbericht der „CSI Hypo“ über deren Tätigkeit gibt es bis heute nicht.

Gleichzeitig zeigt sich aber auch immer mehr, dass Finanzminister Pröll besser beraten gewesen wäre, wenn er, statt die „CSI Hypo“ zu schaffen, besser über den Notverstaatlichungs-Vertrag mit der BayernLB nachgedacht hätte, denn dieser verpflichtet den österreichischen Steuerzahler zu Rückzahlungen an die BayernLB in Höhe von über drei Milliarden Euro.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen wurden seitens der CSI Hypo seit deren Installierung Ende 2009/ Anfang 2010 bei den zuständigen Behörden eingebracht?
  2. Wie viele jener Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen, die seitens der CSI Hypo seit deren Installierung Ende 2009/ Anfang 2010 bei den zuständigen Behörden eingebracht wurden, führten zur konkreten Einleitung von Ermittlungsverfahren und wie viele Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen der CSI Hypo wurden zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung eingestellt bzw. nicht weiter verfolgt?

  1. Ist es korrekt, dass „CSI-Anwalt“ Guido Held nicht mehr für die CSI Hypo tätig ist und falls ja, warum sowie weiters, wie hoch waren INSGESAMT die konkret anzugebenden Kosten bzw. Honorare, die Held verrechnet hat, beginnend von seinem Engagement bei der CSI Hypo bis zu seinem Ausstieg?
  2. Wie hoch sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung die konkret und die einzelnen Zahlungsposten aufzugliedernden Gesamtkosten – inklusive allfälliger Zulagen, Spesenverrechnungen, Reisekosten, Übernachtungskosten, Gutachterkosten, Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten – für die CSI Hypo und wie viele dieser Gesamtkosten wurden in welcher Höhe durch das Finanzministerium bzw. die Finanzprokuratur getragen und welche an die Hypo Alpe Adria übergewälzt?
  3. Wie hoch sind die konkret anzugebenden jährlichen Zinszahlungen an die BayernLB für aushaftende Kreditlinien und Darlehen der BayernLB bei der Hypo Alpe Adria, wie lautet die konkrete finanzielle Höhe dieser aushaftenden Kreditlinien und Darlehen, woraus setzen sich diese Zinszahlungen zusammen, aus welchen Finanzmitteln werden diese Zinszahlungen bedient und welche Zinszahlungen an die BayernLB wurden seit wann in welcher insgesamten Höhe geleistet?