10982/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Petzner, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Finanzen

 

betreffend Schwärzungen der Akten von Alfons Mensdorff-Pouilly

 

 

Am 18. November 2011 hat der Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen einstimmig beschlossen: „Die angeforderten Akten sind vollständig und lesbar zu übermitteln.“ Doch Anfang Feber 2012 wurden den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses einige Akten vom Finanzministerium völlig geschwärzt vorgelegt.

Am 25. Februar 2012 berichtete das Nachrichtenmagazin "profil" vorab in einer OTS-Presseaussendung, dass „das Finanzministerium dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss geschwärzte Steuerakten des Telekom-Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly übermittelt“ hat. Nach profil-Recherchen wurden im Fall Mensdorff-Pouilly die Beilagen zu den Umsatzerklärungen, die detaillierte Auflistungen seiner Umsätze mit Kunden enthalten, ebenso unkenntlich gemacht wie die Einkünfte aus seinen ungarischen Beteiligungen respektive jene aus seiner Forstverwaltung Mensdorff-Pouilly mit Sitz im burgenländischen Luising. Auch die jeweiligen Ausgaben wurden weitgehend geschwärzt. Darüber hinaus sind einzelne Jahre rudimentär dokumentiert. Für 2003 etwa wurde dem Ausschuss überhaupt nur ein Deckblatt vorgelegt. Das Ergebnis einer im Juni 2006 durchgeführten Betriebsprüfung seiner Forstverwaltung durch das Finanzamt Bruck, Eisenstadt, Oberwart (Schwerpunkte: "Umsatzsteuer" respektive "Gewinnermittlung") fiel dem Schwarzstift ebenfalls zum Opfer. Auch dieses Dokument ist laut "profil" unbrauchbar.

 

Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums, erklärte gegenüber der Wochenzeitschrift "profil": „Wir haben die Finanzämter angewiesen, dem Untersuchungsausschuss alle verfahrensrelevanten Unterlagen zu liefern und zwar ohne Schwärzungen“. Laut Waiglein sind bei den Akten von Mensdorff-Pouilly ausschließlich jene Daten geschwärzt worden, die für den Ausschuss "nicht relevant" sein sollen. Gegenüber der APA verwies der Sprecher am selben Tag auf eine gewisse Gratwanderung bei U-Ausschüssen, einerseits alles zum Untersuchungsgegenstand zu liefern und andererseits die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht einzuhalten. Man habe an die zuständigen Finanzämter die Weisung erteilt, alles zu übermitteln, was mit dem Untersuchungsgegenstand zusammenhängt - ausgenommen seien nur jene Daten, in denen es zweifelsfrei keinen Zusammenhang gibt. Die Schwärzungen hätten sich dadurch ergeben, dass in gewissen Aktenteilen offensichtlich vollkommen Privates nicht von Relevantem zu trennen gewesen sei. Die Entscheidungen seien im Vier-Augen-Prinzip von Mitarbeitern des Finanzamts getroffen worden. Man gehe nicht davon aus, dass gegen die Weisung verstoßen wurde, betonte der Sprecher.


Ebenfalls am 25. Februar 2012 sagte ÖVP-Fraktionsführer Amon, offensichtlich seien die Schwärzungen durch das Finanzamt Eisenstadt erfolgt, weswegen er, Amon, nun den dortigen Behördenleiter vor den U-Ausschuss laden wolle.

 

Am 27. Februar 2012 erklärte Finanzministerin Fekter, für die Übermittlung von Akten die jeweiligen Finanzamtsvorstände verantwortlich seien. Bei den Vorbesprechungen habe man seitens ihres Ressorts jedenfalls betont, dass alles, was vom Ermittlungsgegenstand des Ausschusses umfasst ist, "lückenlos" übermittelt werden müsse. Was nicht Beweisgegenstand ist, das dürfe auch nicht übermittelt werden, so Fekter. Dies müssten die jeweiligen Beamten selbst entscheiden. Im konkreten Fall aber habe sie veranlasst, dass dies von Beamten des Finanzministeriums noch einmal geprüft werde, "ob das zu eng gesehen wird". Dem Ergebnis wolle sie aber nicht vorgreifen, so Fekter.

 

 

Schließlich kündigte Hans-Georg Kramer, Generalsekretär im Finanzministerium, am 29. Februar 2012 an, man habe sich dazu entschlossen, den Akt nochmals vollständig vorzulegen. In der jetzt übermittelten Version seien auch jene Angaben lesbar, die vom Finanzamt ursprünglich als für den Ausschuss "nicht relevant" eingestuft worden waren. Ausgespart bleibe nur ein kleiner Bereich, der die Rechte völlig unbeteiligter Dritter betreffe, hieß es im Ministerium.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. In welchen Dienststellen, von welchen Personen und nach wessen Entscheidung wurden jeweils welche Schwärzungen in den zuerst dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übermittelten geschwärzten Steuerakten des Telekom-Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly vorgenommen?

 

  1. Wie wurde bei der aktenmäßigen Erledigung der Aktenanforderung durch den Untersuchungsausschuss die Schwärzung jeweils begründet?

 

  1. Welche dem Entscheidungsträger jeweils vorgesetzte Personen haben diese Entscheidungen im weiteren Aktenverlauf gutgeheißen oder kritisiert?

 

  1. War insbesondere Ihr Ministerbüro bzw. waren Sie selbst in den Aktenverlauf eingebunden und welche Entscheidungen wurden in diesem Zusammenhang von wem wann genau getroffen und wie begründet?

 

  1. Welche Dienststellen vom Finanzamt bis zum Bundesministerium für Finanzen und welche Personen hatten jeweils Zugriff auf die Akten vor ihrem Einlangen im Untersuchungsausschuss?

 

  1. Wurden die dem Untersuchungsausschuss zuerst übermittelten Steuerakten von Alfons Mensdorff-Pouilly durch Verantwortliche des Finanzministeriums vor deren Weiterleitung an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss noch einmal auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft?
    1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
    2. Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche konkret anzugebenden Aktenteile des Steueraktes von Alfons Mensdorff- Pouilly sind aus welchem Grund „nicht relevant“, wie es Harald Waiglein, Sprecher des Finanzministeriums, am 25.2.2012 gegenüber „profil“ erklärte und auf Basis welcher Informationen kommt Herr Waiglein zu dieser Feststellung?

 

  1. Weiters erklärt Herr Waiglein, die Entscheidungen seien im Vier-Augen-Prinzip von Mitarbeitern des Finanzamts getroffen worden. Man gehe nicht davon aus, dass gegen die Weisung verstoßen wurde. Welche konkreten Entscheidungen sind im Vier-Augen-Prinzip von welchen Mitarbeitern auf Basis welcher rechtlichen Grundlage warum getroffen worden und auf Basis welches rechtlichen Prüfungsergebnisses wurde von wem gegen welche konkrete Weisung des Finanzministeriums warum NICHT verstoßen?

 

  1. Wann und von wem wurde die von Ihnen am 27. Feber 2012 angekündigte Prüfung durchgeführt und was ist das Ergebnis dieser Prüfung?

 

  1. Hans-Georg Kramer, Generalsekretär im Finanzministerium, sagte am 29. Februar, in der jetzt übermittelten Version seien auch jene Angaben lesbar, die vom Finanzamt ursprünglich als für den Ausschuss "nicht relevant" eingestuft worden waren. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage haben welche konkreten Personen von welcher Dienststelle mit welcher sachlichen, inhaltlichen sowie juristischen Begründung Aktenteile von Herrn Mensdorff-Pouilly als „nicht relevant“ für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingestuft?

 

 

 

Wien, 08. März 2012