10992/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend neue RektorInnen an den Pädagogischen Hochschulen

BEGRÜNDUNG

 

An den privaten und öffentlichen Pädagogischen Hochschulen in Österreich kommt es zu Neubesetzungen der Rektorate  und Vizerektorate. Damit werden auch die Weichen für die Zukunft der PädagogInnen-Ausbildung gestellt. Die Bewerbungsfrist ist inzwischen abgelaufen, die Empfehlungen des Hochschulrats stehen unmittelbar bevor.

Das ist eine Gelegenheit, zukunftsgerichtete Entscheidungen zu treffen und für diese Positionen Menschen zu berücksichtigen, die eine hohe wissenschaftliche und Managementqualität aufweisen. Auch die Berücksichtigung des Genderaspekts wird dabei eine Rolle zu spielen haben.

Angesichts der Diskussionen über die künftige organisatorische Struktur der LehrerInnenausbildung und die breit vorgetragene Forderung nach möglichst universitärer Ausbildung für alle PädagogInnen ist besonders darauf Rücksicht zu nehmen, dass insbesondere die zukünftigen RektorInnen über entsprechende akademische Qualifikationen verfügen, weil der Weg wohl entweder in Richtung Pädagogische Universitäten oder in Richtung pädagogische Fakultäten an Universitäten gehen wird.

RektorInnen sollten daher sinnvoller Weise nur Personen sein, die auch die Kriterien für eine solche Position an einer bestehenden Universität erfüllen. Das bedeutet konkret, dass eine Habilitation als Voraussetzung für das Amt einer RektorIn zu gelten hat.

Seit Einführung der Bologna-Struktur an den Pädagogischen Hochschulen und der Umstellung auf Bachelorstudium mit anschließendem Masterstudium wird von verschiedenen Seiten kritisiert, dass an den Pädagogischen Hochschulen Lehrpersonen tätig sind, die selbst über keine wissenschaftliche Qualifikation verfügen. Insbesondere im Bereich der pädagogischen und didaktischen Forschung haben die Pädagogischen Hochschulen Nachholbedarf. Im Sinne einer Aufwertung der Pädagogischen Hochschulen, sei es nun als eigenständige Pädagogische Universitäten oder als Fakultäten, ist es von besonderer Bedeutung, dass die EntscheidungsträgerInnen und Führungskräfte über entsprechende Erfahrungen und Qualifikationen im universitären Bereich verfügen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind Sie der Meinung, dass eine akademische Qualifikation eine wesentliche Voraussetzung für das Amt eines/einer RektorIn an einer Pädagogischen Hochschule zu sein hat?

 

2)    In welcher Form werden die akademischen Qualifikationen der BewerberInnen bei den Ausschreibungen berücksichtigt?

 

3)    Wie wird sichergestellt, dass qualifizierte Personen ernannt werden?

 

4)    Wird bei der Ernennung auch schon auf zukünftige Entwicklungen hinsichtlich Annährung an bzw. Eingliederung in Universitäten Rücksicht genommen? Wenn ja, wie?

5)    Gibt es einen entsprechenden Kriterienkatalog?

 

6)    Kann trotz der großen Zahl an Führungskräften, die für Pädagogische Hochschulen gesucht werden, sichergestellt werden, dass ausreichend viele qualifizierte Personen für die ausgeschrieben Leitungsfunktionen gefunden werden?

 

7)    Welche Einstellungskritierien werden herangezogen, wenn sich nicht genügend BewerberInnen mit den vorgesehenen Qualifikationen bewerben?