11030/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der Vergabe von Förderungen an Unternehmen

BEGRÜNDUNG

 

Im Allgemeinen werden unter Förderungen Ausgaben der öffentlichen Hand für zins– oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten–, Zinsen– und Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen verstanden, die einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, gewährt werden, ohne dafür unmittelbar eine angemessene geldwerte Leistung zu erhalten.

§ 14 des Gleichbehandlungsgesetzes stellt klar, dass die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen nur für jene Unternehmen Förderungen vorzusehen haben, die die Bestimmungen des I. Teiles des Gleichbehandlungsgesetzes beachten. Jene Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, haben daher keinen Anspruch auf Förderungen des Bundes.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Werden von Ihrem Ressort direkt Förderungen an Unternehmen vergeben?

 

2)    Werden von anderen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen in Ihrem Auftrag Förderungen an Unternehmen vergeben?

3)    Wie groß war das Fördervolumen, das Ihr Ressort im Jahr 2011 an Förderungen für private Unternehmen vergeben hat?

 

4)    Wie groß war das Fördervolumen, das im Auftrag Ihres Ressorts von anderen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen im Jahr 2011 an private Unternehmen vergeben wurde?

 

5)    In wie vielen Fällen kam es im Einflussbereich Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu einer Rückforderung der Förderung?

 

6)    In wie vielen Fällen kam im Einflussbereich Ihres Ressorts in den letzten drei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz kein Fördervertrag zwischen ihrem Ressort bzw. einer Ihrem Ressort unterstellten Einrichtung und der Förderwerberin bzw. dem Förderwerber zustande?

 

7)    Welche Kriterien werden seitens Ihres Ressorts herangezogen, wenn es darum geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das Gleichbehandlungsgesetz beachtet?

 

8)    Welche Kriterien werden seitens jener staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, die in Ihrem Auftrag tätig sind, herangezogen, wenn es darum geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das Gleichbehandlungsgesetz beachtet?

 

9)    Wie wird durch Ihr Ressort, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die FördernehmerInnen überprüft?

 

10)  Wie wird durch jene staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, die in Ihrem Auftrag tätig sind, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die FördernehmerInnen überprüft?

 

11) Wie kann überprüft werden, ob gegen die Förderwerberin oder den Förderwerber eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz vorliegt?

 

12)  Wie kann überprüft werden, ob es gegen die Förderwerberin oder den Förderwerber ein Verwaltungsstrafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz gibt?

 

13)  Stehen Ihr Ressort bzw. die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen bei der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen an das Gleichbehandlungsgesetz hält, in regelmäßigem Kontakt mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Gleichbehandlungskommission und dem Arbeits- und Sozialgericht?


14)  Überprüft Ihr Ressort, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?

 

15)  Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?

 

16)  Überprüft Ihr Ressort, ob die Stellenanzeigen der Förderwerberin oder des Förderwerbers, den im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen entsprechen?

 

17)  Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?

 

18)  Aufgrund welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat Ihr Ressort bisher Förderungen verwehrt bzw. zurückgefordert?

 

19)  Aufgrund welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz haben die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen bisher Förderungen verwehrt bzw. zurückgefordert?