11035/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
die Überprüfung der Einhaltung des
Gleichbehandlungsgesetzes bei der
Vergabe von Förderungen an Unternehmen
BEGRÜNDUNG
Im Allgemeinen werden unter Förderungen Ausgaben der öffentlichen Hand für zinsoder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen verstanden, die einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, gewährt werden, ohne dafür unmittelbar eine angemessene geldwerte Leistung zu erhalten.
§ 14 des Gleichbehandlungsgesetzes stellt klar, dass die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen nur für jene Unternehmen Förderungen vorzusehen haben, die die Bestimmungen des I. Teiles des Gleichbehandlungsgesetzes beachten. Jene Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, haben daher keinen Anspruch auf Förderungen des Bundes.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) Werden von Ihrem Ressort direkt Förderungen an Unternehmen vergeben?
2)
Werden von anderen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen in Ihrem
Auftrag
Förderungen an
Unternehmen vergeben?
3)
Wie groß war das Fördervolumen,
das Ihr Ressort im Jahr 2011 an Förderungen
für private Unternehmen vergeben hat?
4)
Wie groß war das Fördervolumen, das im Auftrag Ihres Ressorts
von anderen
staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen
im Jahr 2011 an private Unternehmen
vergeben wurde?
5)
In wie vielen Fällen kam es im Einflussbereich Ihres
Ressorts in den letzten drei
Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz zu einer
Rückforderung
der Förderung?
6)
In wie vielen Fällen kam im Einflussbereich Ihres Ressorts
in den letzten drei
Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz kein
Fördervertrag
zwischen ihrem Ressort bzw. einer Ihrem Ressort unterstellten
Einrichtung und der Förderwerberin bzw. dem Förderwerber zustande?
7)
Welche
Kriterien werden seitens Ihres Ressorts herangezogen, wenn es darum
geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das
Gleichbehandlungsgesetz beachtet?
8)
Welche
Kriterien werden seitens jener staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, die in Ihrem Auftrag tätig sind, herangezogen, wenn es darum
geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das
Gleichbehandlungsgesetz beachtet?
9)
Wie wird durch Ihr Ressort, die Einhaltung des
Gleichbehandlungsgesetzes durch
die FördernehmerInnen überprüft?
10) Wie wird
durch jene staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, die in Ihrem
Auftrag tätig sind, die Einhaltung des
Gleichbehandlungsgesetzes durch die
FördernehmerInnen überprüft?
11)Wie kann überprüft werden,
ob gegen die Förderwerberin oder den Förderwerber
eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz vorliegt?
12) Wie kann überprüft werden, ob es gegen die Förderwerberin oder den
Förderwerber
ein Verwaltungsstrafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz gibt?
13) Stehen Ihr Ressort bzw. die im
Auftrag Ihres Ressorts tätigen
staatlichen oder
staatsnahen Einrichtungen bei der
Beurteilung, ob sich ein Unternehmen an das
Gleichbehandlungsgesetz hält,
in regelmäßigem Kontakt mit der
Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Gleichbehandlungskommission und dem
Arbeits- und Sozialgericht?
14)
Überprüft Ihr Ressort, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen
betriebsinternen Einkommensbericht
regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?
15)
Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen
betriebsinternen Einkommensbericht
regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?
16) Überprüft Ihr
Ressort, ob die Stellenanzeigen der Förderwerberin oder
des
Förderwerbers, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen
entsprechen?
17) Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen
betriebsinternen Einkommensbericht
regelmäßig und ordnungsgemäß erstellen?
18) Aufgrund
welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat Ihr Ressort
bisher Förderungen verwehrt bzw. zurückgefordert?
19) Aufgrund welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz haben
die im
Auftrag Ihres Ressorts tätigen
staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen bisher
Förderungen
verwehrt bzw. zurückgefordert?