11035/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend die Überprüfung der Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der
Vergabe von Förderungen an Unternehmen

BEGRÜNDUNG

Im Allgemeinen werden unter Förderungen Ausgaben der öffentlichen Hand für zins­oder amortisationsbegünstigte Gelddarlehen, Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse sowie sonstige Geldzuwendungen verstanden, die einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieser erbrachten oder beabsichtigten Leistung, an der ein erhebliches öffentliches Interesse besteht, gewährt werden, ohne dafür unmittelbar eine angemessene geldwerte Leistung zu erhalten.

§ 14 des Gleichbehandlungsgesetzes stellt klar, dass die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an Unternehmen nur für jene Unternehmen Förderungen vorzusehen haben, die die Bestimmungen des I. Teiles des Gleichbehandlungsgesetzes beachten. Jene Unternehmen, die gegen die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes verstoßen, haben daher keinen Anspruch auf Förderungen des Bundes.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)      Werden von Ihrem Ressort direkt Förderungen an Unternehmen vergeben?

2)    Werden von anderen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen in Ihrem Auftrag
F
örderungen an Unternehmen vergeben?

3)      Wie groß war das Fördervolumen, das Ihr Ressort im Jahr 2011 an Förderungen
für private Unternehmen vergeben hat?


4)    Wie groß war das Fördervolumen, das im Auftrag Ihres Ressorts von anderen
staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen im Jahr 2011 an private Unternehmen
vergeben wurde?

 

5)      In wie vielen Fällen kam es im Einflussbereich Ihres Ressorts in den letzten drei
Jahren aufgrund eines Versto
ßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu einer
R
ückforderung der Förderung?

6)      In wie vielen Fällen kam im Einflussbereich Ihres Ressorts in den letzten drei
Jahren aufgrund eines Versto
ßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz kein
F
ördervertrag zwischen ihrem Ressort bzw. einer Ihrem Ressort unterstellten
Einrichtung und der Förderwerberin bzw. dem Förderwerber zustande?

7)      Welche Kriterien werden seitens Ihres Ressorts herangezogen, wenn es darum
geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das Gleichbehandlungsgesetz beachtet?

8)      Welche Kriterien werden seitens jener staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, die in Ihrem Auftrag t
ätig sind, herangezogen, wenn es darum
geht, festzustellen, ob ein Unternehmen das Gleichbehandlungsgesetz beachtet?

9)      Wie wird durch Ihr Ressort, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes durch
die FördernehmerInnen  überprüft?

10)  Wie wird durch jene staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen, die in Ihrem
Auftrag tätig sind, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die
F
ördernehmerInnen  überprüft?

11)Wie kann überprüft werden, ob gegen die Förderwerberin oder den Förderwerber
eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz vorliegt?

12)  Wie kann überprüft werden, ob es gegen die Förderwerberin oder den
F
örderwerber ein Verwaltungsstrafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das
Gleichbehandlungsgesetz gibt?

13)  Stehen Ihr Ressort bzw. die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder
staatsnahen Einrichtungen bei der Beurteilung, ob sich ein Unternehmen an das
Gleichbehandlungsgesetz h
ält, in regelmäßigem Kontakt mit der
Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Gleichbehandlungskommission und dem
Arbeits- und Sozialgericht?

 

14)    Überprüft Ihr Ressort, ob die Förderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht
regelm
äßig und ordnungsgemäß erstellen?


15)    Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, ob die F
örderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht
regelm
äßig und ordnungsgemäß erstellen?

 

16)  Überprüft Ihr Ressort, ob die Stellenanzeigen der Förderwerberin oder des
Förderwerbers, den im Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen
entsprechen?

17)  Überprüfen die im Auftrag Ihres Ressorts tätigen staatlichen oder staatsnahen
Einrichtungen, ob die F
örderwerberin oder den Förderwerber, den im
Gleichbehandlungsgesetz vorgeschriebenen betriebsinternen Einkommensbericht
regelm
äßig und ordnungsgemäß erstellen?

18)  Aufgrund welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz hat Ihr Ressort
bisher F
örderungen verwehrt bzw. zurückgefordert?

19)  Aufgrund welcher Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz haben die im
Auftrag Ihres Ressorts t
ätigen staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen bisher
F
örderungen verwehrt bzw. zurückgefordert?