11055/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen
Am 17. Februar 2012 wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung der Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen präsentiert. Während sich der Großteil der privaten Unternehmen bereits an die verpflichtende Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der Öffentliche Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten halten. Ein für den Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.
Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind, die nötige Sorgfalt bei der Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Welche Dienststellen im Einflussbereich
Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur
Angabe des Mindestentgelts in Stelleinseraten nach § 7(5) B-GlBG
verpflichtet?
2.
Welche Dienststellen im Einflussbereich
Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit
dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser
Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?
3.
Wurden durch die
Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate
veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine
Angabe des Mindestgehalts?
4.
Welche Dienststellen im Einflussbereich
Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur
Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?
5.
Wie werden Dienststellen
im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet
sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?
6.
Gibt es in Ihrem Ressort
ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses
Angebot auch an Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet
sind?
7. Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?