11064/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Einhaltung der Angabe des Mindestentgelts in Stellenanzeigen

BEGRÜNDUNG

 

Am 17. Februar 2012 wurden im Ö1 Morgenjournal die Ergebnisse einer Erhebung der Arbeiterkammer zur Angabe der Mindestentlohnung in Stellenanzeigen präsentiert. Während sich der Großteil der privaten Unternehmen bereits an die verpflichtende Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten hält, ist der Öffentliche Dienst noch säumig. Nur 25 Prozent der Öffentlichen Stellen würden sich an die Angabe der Mindestentlohnung in Stelleninseraten halten. Ein für den Öffentlichen Dienst beschämend geringer Anteil.

Dieses Ergebnis könnte darauf hindeuten, dass insbesondere jene Dienststellen, die keinem Bundesministerium nachgeordnet sind, die nötige Sorgfalt bei der Umsetzung der Vorschriften des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes vermissen lassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Angabe des Mindestentgelts in Stelleinseraten nach § 7(5) B-GlBG verpflichtet?

2.    Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, haben seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?


3.    Wurden durch die Zentralstelle ihres Bundesministeriums seit dem 01.01.2012 Stelleninserate veröffentlicht? In wie vielen dieser Stelleninserate fand sich keine Angabe des Mindestgehalts?

4.    Welche Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, sind zur Einstellung eines Einkommensberichts nach § 6a (4) B-GlBG verpflichtet?

5.    Wie werden Dienststellen im Einflussbereich Ihres Ressorts, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind, über Neuerungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz informiert?

6.    Gibt es in Ihrem Ressort ein Schulungsangebot zum Thema Gleichbehandlungsrecht und richtet sich dieses Angebot auch an Dienststellen, die dem Bundesministerium nicht nachgeordnet sind?

7.    Welche Schulungen zum Thema Gleichbehandlungsrecht finden in Ihrem Ressort regelmäßig statt und wer führt diese Schulungen durch?