11072/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Strafanzeigen gegen Rechtsextremismus (2)“:

In verschiedenen Medien wird seit Anfang März 2011 darüber berichtet, dass eine mit einem versteckten Code versehene Bilddatei, welche DDr. Werner Königshofer von einem anonymen Emailaccount an dessen Emailaccounts werner.koenigshofer@fpoe.at und koenigs- tiger@gmx.at am 28. Jänner 2011 um 8:35 Uhr als Attachement zugeschickt worden war, sich am 31.3.2011 auf der Neonazihomepage www.alpen-donau.info wiederfand und damit der Beweis erbracht wurde, dass DDr. Königshofer mit der Neonazihomepage zusammenarbeitet. Strafanzeigen wurden erstattet.

Auf http://derstandard.at/1297819867094/Post-an-Neonazis-FP-Politiker-unter-Verdacht wurde am 8. März 2011 um 18:10 Uhr unter dem Titel „Post an Neonazis: FP-Politiker unter Verdacht“ folgendes berichtet:

„Für Adolf Hitler war der demokratische deutsche Reichstag eine "Quatschbude". Genau so wird auf der Neonazi-Homepage Alpen-Donau.Info der österreichische Nationalrat bezeichnet. Einer der Abgeordneten soll die rechtsradikalen Recken selbst mit Infos versorgen: der FPÖ-Politiker Werner Königshofer aus Tirol. Das behauptet zumindest der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien, die dem STANDARD vorliegt. Der wiederholt angezeigte Königshofer weist die Vorwürfe zurück. Wie für jeden Beschuldigten gilt auch für den 57-Jährigen die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. (...) Im Fall von Königshofer behauptet Zanger, einen Sachbeweis liefern zu können: Der Polizist und Datenforensiker Uwe Sailer soll über eine anonyme E-Mail-Adresse dem FP-Abgeordneten einen mit einem versteckten Code versehenen Zeitungsartikel untergejubelt haben, wodurch das Dokument eindeutig identifizierbar gewesen sei. Das entsprechende Verfahren heißt Steganografie (siehe Wissen). Dieser Zeitungsartikel (samt verstecktem Code) sei schließlich drei Tage später auf der Neonazi-Homepage aufgetaucht. "Das ist ein konkreter Nachweis, dass Königshofer mit den Verantwortlichen dieser Homepage kooperiert", sagte Zanger zum STANDARD.

(...) Im Gespräch mit dem STANDARD sagte Königshofer am Dienstag: "Die Vorwürfe sind eine Ungeheuerlichkeit. Das sind manipulierte E-Mails. Auf einmal leitet da irgendjemand etwas weiter. Ich hab mit der Alpen-Donau.Info nichts zu tun. Ich lasse vom Provider ein Versandprotokoll erstellen, und dann wird man sehen, dass ich das nicht verschickt habe “.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende


Anfrage:

1)              Wurde die Kriminalpolizei (im Sinne von § 18 StPO) mit Ermittlungen gegen DDr. Werner Königshofer wegen des Verdachts nach 3g VerbotsG iVm § 12 StGB betraut?

2)      Wenn ja, wann und von welcher Staatsanwaltschaft?

3)      Wurde Bericht gemäß § 100 StPO erstattet?

4)              Wenn ja, wann und an welche Staatsanwaltschaft?

5)              Wenn nein, warum nicht?

6)              Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

7)              Wurde beim LVT-Tirol oder einer anderen Dienststelle eine Sachverhaltsdarstellung gegen DDr. Werner Königshofer wegen dieses Sachverhalts erstattet?

8)              Wenn ja, wann?

9)              Welche Dienststelle bearbeitet diese Anzeige?

10)        Wurde wegen dieser Sachverhaltsdarstellung Bericht gemäß § 100 StPO erstattet?

11)        Wenn ja, an welche Staatsanwaltschaft?

12)        Wenn nein, warum nicht?

13)        Wann ist mit dem Abschluss der Ermittlungen zu rechnen?

14)        Wurde die fragliche codierte Bilddatei von einer dem BMI unterstehenden Dienststelle untersucht?

15)        Wenn ja, wann?

16)        Lag dazu ein Auftrag einer Staatsanwaltschaft vor?

17)        Wenn ja, welche Staatsanwaltschaft hat den Auftrag erteilt?

18)        Wenn nein, warum wurde kein Auftrag einer Staatsanwaltschaft eingeholt?