11097/J XXIV. GP
Eingelangt am 22.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Diskussionen im Zuge des Sparpakets 2012 um gleichheits- und verfassungswidrige Abschläge bei der Korridorpension
Die geplanten erhöhten Abschläge bei der Korridorpension waren im Zuge des Budgetausschusses zu den Untergliederungen Arbeit, Soziales und Gesundheit am 15. März 2012 Thema.
Die Abschläge bei der Korridorpension sind nach Expertenansicht gleichheits- und verfassungswidrig, denn durch diese Regelung werden Männer diskriminiert. Während Frauen im Alter von 62 Jahren einen Bonus bekommen, müssen Männer im selben Alter Abschläge hinnehmen.
Laut eines Artikels der Onlineversion der Tageszeitung „Die Presse“ vom 20.02.2012 räumt der Grazer Sozial- und Arbeitsrechtler Franz Marhold betroffenen Männern „ganz hervorragende Chancen“ bei einer Anfechtung der Regelung vor dem Verfassungsgerichtshof ein.
Laut Auskunft von BM Hundstorfer im genannten Budgetausschuss wurde zur Erhöhung der Abschläge bei der Korridorpension im Zuge der Erstellung des Sparpakets eine Expertise vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eingeholt.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Zu welchem Ergebnis kommt die angesprochene Expertise vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes?
2. Ist diese Expertise einsehbar?
3. Wenn nein, warum ist diese Expertise nicht einsehbar?
4. Wurden weitere Expertisen zu den Änderungen bei der Korridorpension eingeholt?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wenn ja, von wem?
7. Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese Expertisen?