11104/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Integrationsförderung.

 

Jährlich werden mehrere Organisationen und Vereine für die Förderung von Integration von öffentlicher Hand unterstützt.

Die Gelder werden für Integrationsprojekte verwendet um Migranten in die österreichische Gesellschaft und in den österreichischen Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.               Welcher Betrag wurde im Jahr 2011 seitens Ihres Ressorts für Integrationsförderung ausgeschüttet?

 

 

2.               Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe der Förderungen die eine Organisation, ein Verein oder ein Projekt erhält?

 

 

3.1.          Müssen diese Organisation, Vereine oder Projekte Maßstäbe (z.B. Anzahl der Migranten die in den Arbeitsmarkt integriert wurden, etc.) erreichen und vorweisen, damit die Wirtschaftlichkeit der Förderung kontrolliert werden kann?

3.2.          Wenn ja, welche Maßstäbe und in welchen Zeitraum müssen diese erreicht werden?

3.3.          Wenn ja, wer kontrolliert diese Maßstäbe?

 

 

4.               Wann gilt ein Migrant als integriert bzw. muss ein Migrant gewisse Anforderungen (berufliche Tätigkeit, Deutschkenntnisse, etc.) erfüllen um als integriert zu gelten?

4.1.          Gibt es zeitliche Grenzen, in denen ein Migrant integriert werden muss?

4.2.          Wenn ja, welche?