11112/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.03.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Venier

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend die Wertigkeit von Bakkalaureatsabschlüssen an Pädagogischen Hochschulen

 

 

Die Pflichtschullehrer-Ausbildung obliegt in Österreich derzeit den Pädagogischen Hochschulen (PHs), welche aus den vormaligen Pädagogischen Akademien, Pädagogischen Instituten und Berufspädagogischen Akademien entstanden sind.

Diese Ausbildung zum Lehramt für Volksschulen, Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnische Schulen wird derzeit mit einem Bakkalauret (neudeutsch: „Bachelor“) abgeschlossen.

 

Seit geraumer Zeit sind den Medien Berichte über Pläne des BMUKK zu entnehmen, die Pflichtschullehrerausbildung in ein neues System zu überführen. Im Raum stehen dabei mehrere Varianten, so etwa die Überführung der Ausbildung in die allgemeinen Universitäten oder die Umwandlung der Pädagogischen Hochschulen.

 

So berichtete etwa Radio Ö1 am 29.02.2012 unter dem Titel „Lehrer-Ausbildung: Koalitionäre Eintracht“:

In trauter Eintracht haben die Minister Schmied und Töchterle ihre weiteren Pläne zur Reform der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen vorgelegt. Ein gemeinsam betriebener Entwicklungsrat soll ab sofort das auf Expertenebene erarbeiten, was bisher noch da und dort von politischen Vorbehalten der beiden Koalitionspartner geprägt war.

Wie alles in Österreichs Bildungspolitik besitzt auch die Lehrerausbildung einen ideologischen Touch: Hat die SPÖ von Unterrichtsministerin Claudia Schmied eher die Tendenz möglichst viel wenn nicht alles an Ausbildung an die Pädagogischen Hochschulen zu verlagern, so will Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterles ÖVP von der Lehrerausbildung an den Universitäten nicht lassen.

Nun scheint ein Kompromiss gefunden worden zu sein, und eine gemeinsamer Entwicklungsrat mit den Bildungsexperten Andreas Schnider, Roland Fischer, Christiane Spiel und Arthur Mettinger kann am Zusammenspiel zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten arbeiten, sagt Claudia Schmied: Der Entwicklungsrat werde jetzt Empfehlungen erarbeiten, der Prozess insgesamt werde allerdings fünf bis zehn Jahren dauern.

Die Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer - derzeit sind es 110.000 an 5.800 Schulstandorten - soll von der Anbindung an die Forschung über die Schulpraxis bis zum Bedarf an Lehrkräften möglichst nahe an die herrschende Realität herangeführt werden, sagt Karlheinz Töchterle: es sollten jetzt klare Ziele für einheitliche Abschlüsse erarbeitet werden, nicht aber Gehaltsschemata.

Nur sehr vorsichtig kommentiert der Wissenschaftsminister den jüngsten Vorschlag der Universität für Angewandte Kunst in Wien, die Wiener Pädagogische Hochschule aufzulösen und deren Kompetenzen an die jeweils inhaltlich zuständigen Unis in Wien zu übertragen.

 

Zudem gibt es auch Pläne, Master-Studiengänge für den Pflichtschullehrerbereich einzuführen.

 

Große Verunsicherung herrscht in diesem Zusammenhang bei den Studierenden bzw. bei jenen Jung-Lehrern, die ihrer Ausbildung erst vor wenigen Jahren abgeschlossen haben: Dabei geht es um die Frage der Wertigkeit ihrer Abschlüsse im Vergleich zu den Absolventen der kommenden „Lehrerausbildung neu“ und um die Frage der Arbeitsplatzsicherheit. Denn eine Definitiv-Stellung ist gem. § 10 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG 1984) erst nach mindestens 6 Dienstjahren vorgesehen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1.    Sind die medial kommunizierten Pläne zur Einführung von Masterstudien für die Pflichtschullehrerausbildung  bzw. deren Curricula in konkreter Ausarbeitung?

 

2.    Falls ja, bis zu welchem Zeitpunkt sollen diese Masterstudiengänge eingeführt werden?

 

3.    Werden die künftigen Absolventen eines solchen Masterstudiengangs gegenüber den Absolventen einer Pädagogischen Hochschule mit einem Bakkalaureats-Abschluss („Bachelor“) bei der Begründung eines Dienstverhältnisses bevorzugt werden?

 

4.    Können Sie ausschließen, dass es zu „Verdrängungsreaktionen“ kommt, dass also PH-Absolventen mit Bakkalaureat, welche einige Jahre als Lückenbüßer im Zuge der aktuellen Pensionierungswelle unterrichtet haben werden, in weiterer Folge durch künftige Absolventen mit Master-Grad „ersetzt“ werden?

 

5.    Falls nein, welche Schritte beabsichtigen Sie, um eine solche „Verdrängungsreaktion“ zu verhindern?

 

6.    Wird es insbesondere für PH-Absolventen mit Bakkalaureat die Möglichkeit geben, ihre Abschlüsse berufsbegleitend und mit einem vertretbaren Zeit- und Kostenaufwand „aufzuwerten“?

 

7.    Wird eine solche „Aufwertung“ verpflichtend in Erwägung gezogen?

 

8.    Welche Form des Abschlusses ist im Rahmen der avisierten „Pflichtschullehrerausbildung neu“, sei es an „Pädagogischen Universitäten“ oder an den allgemeinen Universitäten, vorgesehen?

 

9.    Können Sie ausschließen, dass es zu „Verdrängungsreaktionen“ kommt, dass also PH-Absolventen mit Bakkalaureat, welche einige Jahre als Lückenbüßer im Zuge der aktuellen Pensionierungswelle unterrichtet haben werden, in weiterer Folge durch künftige Absolventen einer „Pflichtschullehrerausbildung neu“ „ersetzt“ werden?

 

10. Falls nein, welche Schritte beabsichtigen Sie, um eine solche „Verdrängungsreaktion“ zu verhindern?