11113/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.03.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend mögliche Auswirkungen des Urteils zum EuGH-Vorabentscheidungsverfahren betreffend Pensionsanpassung 2008 (C-123/10)
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2011 erklärt, dass Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dahingehend auszulegen ist, dass ein System der jährlichen Pensionsanpassung, wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende, in den Geltungsbereich dieser Richtlinie und damit unter das Diskriminierungsverbot in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie fällt.
Im Rahmen einer Anfrage an die Europäische Kommission stellt diese fest:
„Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, EU-Recht gemäß der Auslegung des Gerichtshofs einzuhalten. Sie haben, wenn erforderlich, ihre interne Rechtsordnung entsprechend anzupassen.“
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE