11205/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gerald Grosz

Kolleginnen und Kollegen

den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Schwerarbeit im Pensionsversicherungsrecht

 

Die pensionsversicherungsrechtlichen Angelegenheiten in der Sozialgesetzgebung sind vielgestaltig. Die Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalt für Arbeiter mit der Pensionsversicherungsanstalt für Angestellte war nur ein Anfang. Entsprechende Anträge von Seiten des BZÖ, die eine weitere Zusammenlegung der 22 Sozialversicherungsträger vorsehen um bundesweit zu einem einheitlichen Leistungskatalog und einer einheitlichen Leistungsfinanzierung in einem harmonisierten Beitragssystem zu kommen wird von Seiten der Bundesregierung nicht nachgekommen.  Sie ist auch nicht im Ansatz Teil einer strategischen Planung zu längst überfälligen weiteren Verwaltungsreformmassnahmen.

 

Insbesondere die Schwerarbeiterregelung als solches und in weiterer Folge ihr Vollzug lassen Fragen zwischen einzelnen Berufsgruppen offen. Sie benötigen insbesondere im Lichte der Gleichbehandlung aller Versicherten laufende Anpassungen an aktuelle Erfahrungswerte.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele Personen waren im Jahr  2011 bei der

a.      Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

b.      Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

c.       Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. gew. W.)

d.      Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats

e.      Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

f.         Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

pensionsversichert?

                       

2.      Wie viele Personen waren im Jahr  2011 gemäß Berufsliste für körperliche Schwerarbeit 

bei der

a.      Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

b.      Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

c.       Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. gew. W.)

d.      Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats

e.      Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

f.         Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

geführt? (Bitte um Gliederung jeweils nach Beruf gemäß aktueller Berufsliste)

 

3.      Wie viele Personen ab dem 35. Lebensjahr waren im Jahr  2011 gemäß Berufsliste für körperliche Schwerarbeit  bei der

a.      Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

b.      Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

c.       Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA d. gew. W.)

d.      Versicherungsanstalt des österreichischen Notariats

e.      Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)

f.         Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

geführt? (Bitte um Gliederung jeweils nach Beruf gemäß aktueller Berufsliste)

 

4.      Werden bei der  Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) automatisch alle erworbenen Pensionsversicherungszeiten als Schwerarbeitszeit deklariert? Wenn ja,

a.      warum?

b.      welche Überprüfung über die Anspruchsberechtigung gibt es?

c.       wie erfolgt die Abgrenzung zu unternehmensleitenden Tätigkeiten?

d.      welche Rolle spielen angestellte Mitarbeiter für die Anerkennung?

 

5.      Wie erfolgt die Überprüfung der Anspruchsberechtigung bei allen anderen Versicherungsträgern und welche Überprüfung über die Anspruchsberechtigung gibt es? (Bitte um Gliederung jeweils nach Beruf gemäß aktueller Berufsliste)

 

6.      Haben Sie vor die Regelungen gemäß Schwerarbeitszeit generell zu ändern und an die aktuelle Kritik der Ungleichbehandlung einzelner Berufsgruppen anzupassen, wenn ja wann und in welcher Art und Weise?