11216/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
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ANFRAGE

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend den Nutzerbeirat der Austro Control Gmbh

 

Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, nunmehr Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat gemäß § 14 Austro Control Gesetz zur Beratung und Unterstützung bei Ausübung seiner Aufsichtsbefugnisse gegenüber der Austro Control GmbH einen Nutzerbeirat einzurichten. Alle weiterführenden Bestimmungen sind im selben Paragraphen angeführt.

Nachforschungen sowohl beim BMVIT als auch bei der Austro Control GmbH haben ergeben, dass dieser Nutzerbeirat nicht eingerichtet ist. Nachdem Sie als zuständige Bundesministerin seit Beginn der laufenden Legislaturperiode für die Gründung und die darauffolgende Tätigkeit des Nutzerbeirates die Verantwortung tragen, stellt sich die Frage, weswegen Sie dem gesetzlichen Auftrag nicht Folge geleistet haben.

Da die Beiratsmitglieder das BMVIT bei der Ausübung der Aufsichtsbefugnisse unterstützen sollen, also konkrete Aufsichtstätigkeit vor Ort bei der Austro Control GmbH auszuüben befugt wären, wäre dies eine kostengünstige Möglichkeit - Sitzungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder dergleichen sind für die Mitglieder des Beirates nicht vorgesehen – die Aufsicht über die Tätigkeit der Austro Control GmbH zu verbreitern und zu vertiefen sowie allfällige Kapazitätsmängel zu kompensieren. Die Einbindung von Fachpraktikern in die Aufsichtstätigkeit stellt überdies sicher, dass praxisbezogene Rechtsanwendungen nicht zu kurz kommen und überbürokratisierte Verfahrensvorschriften vermieden werden.

Angesichts des tiefgreifenden legistischen Umbruchs, dem die Luftfahrt in Europa ausgesetzt ist, kann der Nutzerbeirat auch im Sinne seines Beratungsauftrages eine wesentliche Kommunikationsdrehscheibe zwischen Bürokratie und Luftfahrt darstellen.

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Weshalb haben Sie den Nutzerbeirat, entgegen den gesetzlichen Auftrag des Nationalrates gem. § 14 Austro Control Gesetz, bislang nicht eingerichtet?

2.    Bis wann werden Sie Ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen?

3.    Welchen Modus werden Sie bei der Auswahl der Beiratsmitglieder zur Anwendung bringen?

4.    Welche konkreten Aufgaben werden Sie dem Nutzerbeirat übertragen?