11237/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag.a Christine Lapp, Genossin- nen und Genossen

an den Präsidenten des Rechnungshofs

betreffend Auftragsarbeit des Rechnungshofs für FPÖ- Gemeindemandatare“

In der Zeitung Die Presse“ findet sich am 17.03.2012 ein Artikel mit dem Titel Ge­meinden: Im Würgegriff der Schulden – und der Politik“. Unter anderem ist darin zu lesen, dass in einer Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zeltweg der FPÖ­Gemeinderat einem Finanzierungsmodell (laut Sitzungsprotokoll) nicht zugestimmt hat, da eine von ihm veranlasste Prüfung des Modells durch den Rechnungshofs eine abschlägige Stellungnahme ergeben habe. Auf Nachfrage erklärte er, er habe den Rechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser damit beauftragt.“

Grundsätzlich ist gesetzlich festgelegt, wer und welche Organe den Rechnungshof mit Prüfungen beauftragen dürfen. Die Gemeinde Zeltweg fällt aufgrund ihrer Ein­wohnerzahl nicht in diesen Wirkungsbereich. Weiter ist im angeführten Presse-Artikel zu lesen, dass nicht Herr Präsident Moser, sondern Sektionschefin Berger diese Stel­lungnahme verfasst habe.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Präsidenten des Rech­nungshofs nachstehende

Anfrage:

1.       Ist Ihnen das Schreiben vom 16. Februar 2012 vom Bürgermeister der Stadt­gemeinde Zeltweg, Herrn Hermann Dullnig, an den Präsidenten des Rech­nungshofes bekannt?

2.       Ist es richtig, dass der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zeltweg Ihnen mitge­teilt hat, dass der zuständige Finanzstadtrat den Antrag gestellt hat, den Grundsatzbeschluss über die Weiterverfolgung des WT80 Gemeinderefinan­zierungsmodells zu fassen, sodass dieses mit der Gemeindeaufsicht des Lan­des präzisiert und weiterverfolgt werden kann“?

3.       Ist es richtig, dass der Bürgermeister Ihnen mitgeteilt hat, dass sich im Zuge der Diskussion im Gemeinderat der Fraktionsführer der FPÖ, Herr Rudolf Standfest, zu Wort gemeldet und die Ablehnung der FPÖ-Fraktion damit be­gründet hat, dass eine Prüfung durch Sie bzw. durch den Rechnungshof zu einer ablehnenden Empfehlung geführt habe“?


4.       Ist es richtig, dass der Bürgermeister Sie um eine Stellungnahme zur Informa­tion des gesamten Gemeinderates ersucht hat?

5.       Auf welche Art und Weise sind Sie als Präsident des Rechnungshofes dem Ersuchen des Bürgermeisters nachgekommen?

6.    Sehen Sie es als Ihre Aufgabe als Präsident des Rechnungshofes Prüfungs­aufträge von FPÖ-Gemeinderäten zu erfüllen?

7.    Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen erfüllt der Rechnungshof Prüfungs­aufträge von FPÖ-Gemeindemandataren?

8.    Welche Zuständigkeiten und Kompetenzen hat aufgrund der Geschäftseintei­lung des Rechnungshofes Frau Sektionschefin Berger?

9.    Gehört die Prüfung von Refinanzierungsmodellen in Gemeinden zum Ge­schäftsbereich, laut Geschäftseinteilung des Rechnungshofes von Frau Sekti­onschefin Berger?

10. Ist es Usus aufgrund der Geschäftseinteilung des Rechnungshofes, dass an Sie namentlich gerichtete Schreiben von Bürgermeistern mit Absenderadresse „office@rechnungshof.gv.at“ von Frau Sektionschefin  Berger  beantwortet werden?

11. Ist es richtig, dass Frau Sektionschefin Berger eine ehemalige Mitarbeiterin vom ehemaligen FPÖ-Chef Dr. Jörg Haider und der FPÖ-Vizekanzlerin Mag.a Riess-Passer war?

12. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Frau Sektionschefin Berger als Mitarbeiterin des Rechnungshofes parteilich für Ihre ehemalige Gesinnungsgemeinschaft tätig war oder ist?

13. Ist  Ihnen das Schreiben des Rechnungshofes  vom  27.02.2012 mit der  GZ 890.002/055-1B2/12 an den Bürgermeister der Stadt Zeltweg bekannt?

14. Gibt es im Rechnungshof eine Sektion, welche sich mit der Gemeindeprüfung beschäftigt?

15. Wenn ja, warum wurde dieses, an Sie direkt gerichtete Schreiben des Bür­germeisters der Stadt Zeltweg, nicht von der für Gemeinden zuständigen Sek­tion bearbeitet und verfasst?

16. Ist Ihnen das Schreiben des Rechnungshofes vom  27.02.2012 unter der  GZ 890.002/055-1B2/12 an die Rechtsabteilung 7a des Amtes der Steiermär­kischen Landesregierung bekannt?

17. Fällt es in den Kompetenzbereich von Frau Sektionschefin Berger ein derarti­ges Schreiben namens des Rechnungshofes an die Rechtsabteilung 7a beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu verfassen?

18. Frau Sektionschefin Berger schreibt in dem Schreiben an die Rechtsabteilung 7a beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung von „mehreren Gemein­den“. Welche Gemeinden sind dies?


19. Sind dem Rechnungshof diese individuellen Refinanzierungsmodelle bekannt?

20. Wurden diese Modelle bereits in Rechnungshof-Berichten geprüft und darge­stellt?

21. Wenn ja, in welchen?

22. Welche weiteren Finanzierungsmodelle für Gemeinden sind dem Rechnungs­hof bekannt?

23. Gibt es von Gemeinden Prüfungsaufträge in Finanzierungsfragen an den Rechnungshof? Wann wurden diese beauftragt? Von wem wurden diese be­auftragt? Waren das einzelne GemeindevertreterInnen?

24. Wurden die Prüfergebnisse veröffentlicht, wenn ja in welchen Berichten (bitte um Auflistung)?

25. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen und welcher bekannten Unterlagen er­folgte die Beurteilung von Frau Sektionschefin Berger zum Refinanzierungs­modell der Gemeinde Zeltweg?

26. Ist Ihnen als Präsident des Rechnungshofes das Refinanzierungsmodell für Gemeinden der WT80 persönlich bekannt?