11237/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Sonja Steßl-Mühlbacher, Mag.a Christine Lapp, Genossin- nen und Genossen
an den Präsidenten des Rechnungshofs
betreffend „Auftragsarbeit des Rechnungshofs für FPÖ- Gemeindemandatare“
In der Zeitung „Die Presse“ findet sich am 17.03.2012 ein Artikel mit dem Titel „Gemeinden: Im Würgegriff der Schulden – und der Politik“. Unter anderem ist darin zu lesen, dass in einer Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zeltweg der FPÖGemeinderat einem Finanzierungsmodell (laut Sitzungsprotokoll) nicht zugestimmt hat, „da eine von ihm veranlasste Prüfung des Modells durch den Rechnungshofs eine abschlägige Stellungnahme ergeben habe. Auf Nachfrage erklärte er, er habe den Rechnungshofpräsidenten Dr. Josef Moser damit beauftragt.“
Grundsätzlich ist gesetzlich festgelegt, wer und welche Organe den Rechnungshof mit Prüfungen beauftragen dürfen. Die Gemeinde Zeltweg fällt aufgrund ihrer Einwohnerzahl nicht in diesen Wirkungsbereich. Weiter ist im angeführten Presse-Artikel zu lesen, dass nicht Herr Präsident Moser, sondern Sektionschefin Berger diese Stellungnahme verfasst habe.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Präsidenten des Rechnungshofs nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen das Schreiben vom 16. Februar 2012 vom Bürgermeister der Stadtgemeinde Zeltweg, Herrn Hermann Dullnig, an den Präsidenten des Rechnungshofes bekannt?
2. Ist es richtig, dass der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zeltweg Ihnen mitgeteilt hat, dass „der zuständige Finanzstadtrat den Antrag gestellt hat, den Grundsatzbeschluss über die Weiterverfolgung des WT80 Gemeinderefinanzierungsmodells zu fassen, sodass dieses mit der Gemeindeaufsicht des Landes präzisiert und weiterverfolgt werden kann“?
3. Ist es richtig, dass der Bürgermeister Ihnen mitgeteilt hat, dass sich „im Zuge der Diskussion im Gemeinderat der Fraktionsführer der FPÖ, Herr Rudolf Standfest, zu Wort gemeldet und die Ablehnung der FPÖ-Fraktion damit begründet hat, dass eine Prüfung durch Sie bzw. durch den Rechnungshof zu einer ablehnenden Empfehlung geführt habe“?
4. Ist es richtig, dass der Bürgermeister Sie um eine Stellungnahme zur Information des gesamten Gemeinderates ersucht hat?
5. Auf welche Art und Weise sind Sie als Präsident des Rechnungshofes dem Ersuchen des Bürgermeisters nachgekommen?
6. Sehen Sie es als Ihre Aufgabe als Präsident des Rechnungshofes Prüfungsaufträge von FPÖ-Gemeinderäten zu erfüllen?
7. Auf Basis welcher rechtlichen Grundlagen erfüllt der Rechnungshof Prüfungsaufträge von FPÖ-Gemeindemandataren?
8. Welche Zuständigkeiten und Kompetenzen hat aufgrund der Geschäftseinteilung des Rechnungshofes Frau Sektionschefin Berger?
9. Gehört die Prüfung von Refinanzierungsmodellen in Gemeinden zum Geschäftsbereich, laut Geschäftseinteilung des Rechnungshofes von Frau Sektionschefin Berger?
10. Ist es Usus aufgrund der Geschäftseinteilung des Rechnungshofes, dass an Sie namentlich gerichtete Schreiben von Bürgermeistern mit Absenderadresse „office@rechnungshof.gv.at“ von Frau Sektionschefin Berger beantwortet werden?
11. Ist es richtig, dass Frau Sektionschefin Berger eine ehemalige Mitarbeiterin vom ehemaligen FPÖ-Chef Dr. Jörg Haider und der FPÖ-Vizekanzlerin Mag.a Riess-Passer war?
12. Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Frau Sektionschefin Berger als Mitarbeiterin des Rechnungshofes parteilich für Ihre ehemalige Gesinnungsgemeinschaft tätig war oder ist?
13. Ist Ihnen das Schreiben des Rechnungshofes vom 27.02.2012 mit der GZ 890.002/055-1B2/12 an den Bürgermeister der Stadt Zeltweg bekannt?
14. Gibt es im Rechnungshof eine Sektion, welche sich mit der Gemeindeprüfung beschäftigt?
15. Wenn ja, warum wurde dieses, an Sie direkt gerichtete Schreiben des Bürgermeisters der Stadt Zeltweg, nicht von der für Gemeinden zuständigen Sektion bearbeitet und verfasst?
16. Ist Ihnen das Schreiben des Rechnungshofes vom 27.02.2012 unter der GZ 890.002/055-1B2/12 an die Rechtsabteilung 7a des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung bekannt?
17. Fällt es in den Kompetenzbereich von Frau Sektionschefin Berger ein derartiges Schreiben namens des Rechnungshofes an die Rechtsabteilung 7a beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung zu verfassen?
18. Frau Sektionschefin Berger schreibt in dem Schreiben an die Rechtsabteilung 7a beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung von „mehreren Gemeinden“. Welche Gemeinden sind dies?
19. Sind dem Rechnungshof diese individuellen Refinanzierungsmodelle bekannt?
20. Wurden diese Modelle bereits in Rechnungshof-Berichten geprüft und dargestellt?
21. Wenn ja, in welchen?
22. Welche weiteren Finanzierungsmodelle für Gemeinden sind dem Rechnungshof bekannt?
23. Gibt es von Gemeinden Prüfungsaufträge in Finanzierungsfragen an den Rechnungshof? Wann wurden diese beauftragt? Von wem wurden diese beauftragt? Waren das einzelne GemeindevertreterInnen?
24. Wurden die Prüfergebnisse veröffentlicht, wenn ja in welchen Berichten (bitte um Auflistung)?
25. Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen und welcher bekannten Unterlagen erfolgte die Beurteilung von Frau Sektionschefin Berger zum Refinanzierungsmodell der Gemeinde Zeltweg?
26. Ist Ihnen als Präsident des Rechnungshofes das Refinanzierungsmodell für Gemeinden der WT80 persönlich bekannt?