11301/J XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an den Bundesminister  für Arbeit,  Soziales und   Konsumentenschutz    Rudolf

Hundstorfer betreffend ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen

Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt insbesondere mit den Beitragseinnahmen zusammen. Beitragsschulden der Wirtschaft bei den Gebietskrankenkassen erfüllen – wie die Praxis zeigt – immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs. Um auch die Zahlen für das Jahr 2011 zu überblicken, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende

ANFRAGE

1.       Wie hoch waren die Beitragsrückstände der ArbeitgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen
zum Stichtag 31.12.2011?

2.       Wie viel entfallen davon auf Beiträge der ArbeitnehmerInnen, die nicht weitergeleitet wurden (in
absoluten Zahlen und nach Prozenten)?

3.       Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2 auf die einzelnen
Gebietskrankenkassen (nach Bundesländern)?

4.       Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um insolvente Betriebe
bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für
2011 nach einzelnen Gebietskrankenkassen)?

5.       Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als uneinbringlich abgeschrieben wurden (für das
Jahr 2011 zum Stichtag 31.12, nach absoluten Zahlen und einzelnen Gebietskrankenkassen)?

6.       Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§153c StGB) wurden von
den einzelnen Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2011 getätigt?

7.       Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach Beitragsprüfung im Jahr 2011
(nach Gebietskrankenkassen)?