11301/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf
Hundstorfer betreffend ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskrankenkassen
Die Leistungsfähigkeit unserer Sozialversicherung hängt insbesondere mit den Beitragseinnahmen zusammen. Beitragsschulden der Wirtschaft bei den Gebietskrankenkassen erfüllen – wie die Praxis zeigt – immer öfter auch den Tatbestand des Sozialbetrugs. Um auch die Zahlen für das Jahr 2011 zu überblicken, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1.
Wie hoch waren die Beitragsrückstände der
ArbeitgeberInnen bei den Gebietskrankenkassen
zum Stichtag
31.12.2011?
2.
Wie viel entfallen davon auf Beiträge der
ArbeitnehmerInnen, die nicht weitergeleitet wurden (in
absoluten Zahlen und nach Prozenten)?
3.
Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne
der Frage 1 und 2 auf die einzelnen
Gebietskrankenkassen
(nach Bundesländern)?
4.
Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt
es sich um insolvente Betriebe
bzw.
welchen Anteil haben insolvenzverhangene Beitragsforderungen an den Rückständen (für
2011 nach einzelnen
Gebietskrankenkassen)?
5.
Wie hoch sind die Beitragsrückstände, die als
uneinbringlich abgeschrieben wurden (für das
Jahr 2011 zum
Stichtag 31.12, nach absoluten Zahlen und einzelnen Gebietskrankenkassen)?
6.
Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die
Vorschriften über die Einbehaltung und
Einzahlung
der Beiträge eines Dienstnehmers durch den Dienstgeber (§153c StGB)
wurden von
den
einzelnen Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2011 getätigt?
7.
Wie hoch ist die Summe der nachverrechneten SV-Beiträge nach
Beitragsprüfung im Jahr 2011
(nach
Gebietskrankenkassen)?