11313/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag.a Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Tonnage-Herabsetzungen im Schienennetz

 

Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zählt zu den wichtigen verkehrspolitischen Zielen im Zusammenhang mit einem besseren Umwelt- und Klimaschutz.

Doch dieser ökologisch verträgliche Gütertransport braucht, um attraktiv zu sein, effiziente Verkehrs- und Logistikabläufe. Diese wiederum können nur mit einer im Sinne maximaler Leistungsfähigkeit optimal instandgehaltener Infrastruktur geboten werden.

Doch diese wichtige Voraussetzung scheint zunehmend nicht gegeben zu sein. Speziell die Qualität der Schieneninfrastruktur weist teilweise massive Mängel auf. Bei zahlreichen Eisenbahnbrücken sollen rechtzeitige Instandhaltungs- bzw. Sanierungsarbeiten versäumt worden sein. Die Konsequenz davon ist gemäß Medienberichten immer öfter eine Herabsetzung der Tonnage, die über die betreffenden Brücken transportiert werden darf. Als Beispiele dafür sind Brücken auf den Strecken Bischofshofen – Selzthal oder Straßwalchen – Salzburg zu nennen.

In der Praxis führen die Tonnagebeschränken zu einer Nutzungseinschränkung: So müssen Weizer Betriebe mit ihren Transporten immer wieder über die Aspangbahn ausweichen, was einen längeren Transportweg bedeutet und auch höhere Transportkosten verursacht (der ÖBB-Infrastruktur auf diesem „Umweg“ allerdings möglicherweise zu höheren Einnahmen durch mehr Schienenmaut/IBE verhilft). Für den Transport eines Generators der Firma Andritz in Weiz zum Pumpspeicherkraftwerk Limberg II in Kaprun im April 2010 musste beispielsweise die dreifache Strecke zurückgelegt werden: Statt 300 wurden es 900 Bahnkilometer.

Dass derartige Auswirkungen die Benutzung der Bahn für den Güterverkehr nicht attraktiver machen, versteht sich von selbst.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Bei welchen Brücken im Streckennetz der ÖBB wurde in den vergangenen 10 Jahren eine Tonnagebeschränkung vorgenommen? Bitte geben sie das jeweilige Datum und dazu auch die entsprechenden Vorher-Nachher-Tonnage-Werte an.

2)    Welche Gründe waren jeweils für die Herabsetzung der zulässigen Tonnage verantwortlich?

3)    Gibt es Pläne, die heruntergesetzten Tonnagen durch Sanierung der Brücken wieder hinaufzusetzen? Falls ja: Für welche Brücken in welchem Zeitraum, und welche budgetären Mittel sind dafür jeweils reserviert? Falls nein, warum nicht?

4)    Wieviel würde die Sanierung sämtlicher von Tonnagereduzierung betroffenen Brücken kosten, würde man die früher mögliche Tonnage wieder garantieren wollen?

5)    Müssen von KundInnen der ÖBB Mehrkosten infolge der von Tonnagebeschränkungen verursachten Umwege bezahlt werden? Wenn ja, welche?

6)    Halten Sie die Herabsetzung von Tonnagen bei Bahnbrücken für einen sinnvollen Beitrag zur offiziell nach wie vor aufrechten Strategie, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern?