11315/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kolegen

betreffend die zweifelhafte Rolle des Kapitalmarktbeauftragten Dr. Richard Schenz

 

 

Wie jüngst bekannt wurde, wurde die Privatbank Alizee vor kurzem verkauft. Die Ali- zee hat eine bewegte Geschichte in deren Verlauf sehr viele Besitzerwechsel stehen. Zuletzt waren dies zwei Privatstiftungen, wobei die Geschäfte so schlecht liefen und die Verluste so hoch waren, dass für die Alizee seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) ein Regierungskommissär eingesetzt wurde.

Die nunmehrige Käufergruppe besteht aus einem russischen Transportunternehmer, Ex-Innenminister Löschnak, Kurzzeitfinanzminister Staribacher und Kapitalmarktbe- auftragten, SP-Justizsprecher Hannes Jarolim und WKÖ-Vizepräsident Richard Schenz. Die verpflichtende Meldung an die FMA unterblieb seitens der Käufer, so dass die FMA ihnen das Stimmrecht entzog und nun einen Treuhänder einsetzen will. Diese Verletzung des Bankwesengesetzes ist umso verwunderlicher als die Er- werber eigentlich in diesen Fragen als Experten gelten müssen.

Laut Organigramm des Finanzministeriums ist Herr Richard Schenz als Berater der Bundesministerin in den Bereichen Kapitalmarktentwicklung und Corporate Gover- nance zuständig.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Finanzen folgende

Anfrage:

1.               Über welche Kompetenzen verfügt Herr Dr. Richard Schenz in Zusammen- hang mit seiner Beratertätigkeit für die Frau Bundesminister im Detail?

2.       Welche Inhalte seiner Beratungstätigkeit bildeten in den vergangenen Jahren den Schwerpunkt?

3.       Welche konkreten Auswirkungen hatte seine Beratertätigkeit auf Ihre Ent- scheidungen im Hinblick auf Kapitalmarktentwicklung und Corporate Gover- nance?

4.       Wie hoch waren die Kosten, die für die Beratertätigkeit von Herrn Dr. Richard Schenz in den vergangenen Jahren angefallen sind (aufgelistet nach Jahren und Art [Honorare, Aufwandsentschädigungen, Büro- und Infrastrukturnut- zung, Mitarbeiter, Naturalleistungen wie etwa Benutzung von Dienstfahrzeu- gen mit Chauffeur, etc.])?

5.       Halten Sie eine Beratertätigkeit für Sie in Kapitalmarktfragen mit der Rolle des Mehrheitseigentümers einer Privatbank - im Lichte der Nichteinhaltung basa- ler Forderungen nach dem Bankwesengesetz - für vereinbar?