11320/J XXIV. GP

Eingelangt am 30.03.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend eines Aufpassers für die Justizministerin

BEGRÜNDUNG

 

In der Tageszeitung Österreich wird in der Kolumne „POLITIK- INSIDER“ am 11.3.2012 folgendes berichtet:

„Aufpasser für Justizministerin

Ärger. Zum zweiten Mal musste der VP-Chef "Schlimmeres verhindern", berichtet ein VP-Mann. Zunächst habe Spindelegger seine Justizministerin Beatrix Karl bei der Diversion und jetzt bei ihren versuchten Aufweichungen des Redaktionsgeheimnisses stoppen müssen. Spindelegger selbst soll Karl zwar schätzen, sich aber über ihr "mangelndes politisches Gespür" sorgen. Daher werde man ihr bald "Polit-Profis zur Seite stellen", erzählt ein schwarzer Stratege.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

  1. Ist es richtig, dass personelle Veränderungen in ihrem Umfeld vorgenommen wurden oder werden sollen?

Wenn, ja zu Frage 1)

  1. Wer wurde ihnen als “Polit-Profi”, “Aufpasser” bzw. neuer Mitarbeiter zur Seite gestellt?
  2. War dieser “Polit-Profi”, “Aufpasser” bzw. neue Mitarbeiter zuvor direkt oder im Umfeld der ÖVP beschäftigt?

  1. Welche genaue Funktion und Aufgabenbereich hat bzw. wird dieser neue Mitarbeiter im Ministerium haben?
  2. Wird bzw. soll ein Posten ihres Kabinetts im Gegenzug eingespart werden?
  3. Wie viel Mehrkosten entstehen dem Justizbudgets jährlich durch die Beistellung eines “Polit-Profis”, “Aufpassers” bzw. neuen Mitarbeiters?
  4. Warum wird bzw. soll ihnen ein “Polit-Profi”, “Aufpasser” bzw. neuer Mitarbeiter zur Seite gestellt werden?
  5. Wessen Idee war es ihnen einen “Polit-Profi”, “Aufpasser” bzw. neuen Mitarbeiter zur Seite zu stellen?
  6. Teilen sie die Einschätzung des zitierten schwarzen Strategen, dass sie einen “Polit-Profi”, “Aufpasser” bzw. neuen Mitarbeiter benötigen, um weitere justizpolitische Pannen zu vermeiden?

Wenn nein zu 1)

  1. Ist geplant das Know How von externer “Polit-Profis”, “Aufpassern” bzw. Beratern zuzukaufen?
  2. Wenn ja, in welchem finanziellen Umfang?