11339/J XXIV. GP
Eingelangt am 11.04.2012
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Handy am Steuer – Kontrollen Bundespolizei 2011“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele gezielte Kontrollen (Handy am Steuer) der Bundespolizei gab es im Jahr 2011 (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/ Bundespolizeidirektionen)?
2. Viele AutofahrerInnen wurden im Rahmen dieser gezielten Kontrollen beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ertappt (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?
3. Wie viele AutofahrerInnen wurden 2011 insgesamt wegen Telefonierens am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) angehalten und eine Strafe ausgesprochen (Aufschlüsselung auf Bundesländer und Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen sowie Männer/Frauen)?
4. Wie hoch waren die dafür im Jahr 2011 eingenommenen Strafgelder (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizei-direktionen)?
5. Wie viele Verkehrsunfälle sind dem Ressort im Jahr 2011 bekannt geworden, die durch Telefonieren am Steuer (mit) ausgelösten wurden (Aufschlüsselung auf Bundesländer sowie Landeshauptstädte/Bundespolizeidirektionen)?
6. Wie hoch sind die Geldstrafen für „Handy am Steuer“ in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Aufschlüsselung der Strafsätze auf Mitgliedsstaaten)?
7. Welche Maßnahmen hält das Ressort für erforderlich, um Telefonieren am Steuer bzw. am Lenkrad etc. einzudämmen?
8. Sollen aus Sicht des Ressorts Freisprecheinrichtungen – insbesondere auch für Miet- und Taxifahrzeuge – gesetzlich vorgeschrieben oder Telefonieren im Auto überhaupt verboten werden?
9. Welche Rechtsprechung des VwGH liegt zu Telefonieren am Steuer vor?