11401/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend die Konsequenzen der Auflösungsabgabe auf die Saisonverlängerung

 

Bis zu 30 Mio. Euro Mehrkosten hat Österreichs Hotellerie durch die im Sparpaket der Regierung geplante Auflösungsabgabe befürchtet, dies konnte durch eine Einigung auf eine ergänzende Sechsmonate-Regelung zwar entschärft werden, stellt jedoch dennoch einen heftigen Schlag für die in den letzten Jahren so erfolgreichen Saisonverlängerungen dar. Das lässt sich auch aus dem TAI Artikel vom 9.3.2012 klar herauslesen, wonach die Nächtigungen in Österreichs Tourismus vom Jahr 2000 bis ins Jahr 2011 um 14% gestiegen sind. Während bis 2000 durchschnittlich 9,47 Millionen Nächtigungen verzeichnet wurden, waren es im Jahr 2011 bereits 10,5 Millionen. Die Saisonverlängerungs-Monate Oktober und November entwickelten sich hierbei hervorragend. Sie legten in diesem Vergleich um 24 Prozent bzw. um 47 Prozent an Volumen zu, also knapp das Doppelte bzw. mehr als das Dreifache des Durchschnittswertes. Doch nun wird Saisonbetrieben nichts anderes übrig bleiben als diesbezüglich auf die Bremse zu steigen.

„Das geplante Gesetz bleibt zwar bestehen, doch wurden wichtige Ergänzungen eingefügt. Im § 2b des „Bundesgesetzes zur Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes“ heißt es nun in Absatz 2, dass die „Abgabe nicht zu entrichten“ ist, wenn „das Dienstverhältnis oder freie Dienstverhältnis auf längstens sechs Monate befristet war.“

Ebenso ausgenommen wurde nunmehr die „Auflösung des Dienstverhältnisses während des Probemonats“ sowie wenn „ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird.“

Was bleibt ist, dass durch dieses Gesetz auch in seiner nunmehr abgeschwächten Version sämtliche Bemühungen zur Saisonverlängerung unterlaufen werden – mit allen Konsequenzen, die daraus der Volkswirtschaft erwachsen, inklusive höherer Kosten für den Staat, die aus der dadurch längeren Arbeitslosigkeit von Saisonarbeitskräften erwachsen.“ (TAI, online, 5.März 2012)


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachfolgende

 

Anfrage

1.    Welche Auswirkungen hat die Auflösungsabgabe auf das Wachstum der österreichischen Wirtschaft?

 

2.    Liegen Ihrem Ministerium Daten vor, welche die Auswirkungen der  Saisonverlängerung (in den Monaten Oktober, November) seit dem Jahr 2000 hinsichtlich der Nächtigungszahlen, Beschäftigungsentwicklung oder sonstiger wirtschaftlicher Entwicklung zeigen?

 

3.    Wie wird sich die Auflösungsabgabe auf die Saisonverlängerung auswirken? (hinsichtlich Jahresauslastung der Betriebe oder der Dauer der Beschäftigung der Mitarbeiter in Saisonbetrieben?)

 

4.    Welche Kosten werden auf Grund der längeren Arbeitslosigkeit von Saisonarbeitskräften, im Zuge der Auflösungsabgabe, auf den österreichischen Staat zukommen?