11428/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Kickl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vorabentscheidungsverfahren des EuGH zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger

 

 

Die Tageszeitung „Die Presse“ berichtete am 10.4.2012 auf Seite 3 folgendes:

„Die Pensionshürde für EU-Ausländer wackelt.

Streitfälle. Österreichs erst im Vorjahr verschärftes Gesetz für die Bezieher von Ausgleichszulagen wird jetzt geprüft: Der Europäische Gerichtshof muss über bestehende Einschränkungen für EU-Bürger entscheiden.

Es ist ein politisch und emotional heikles Thema: Bürger aus anderen EU-Staaten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen in Österreich eine sogenannte Ausgleichszulage, also eine Art Mindestpension, wenn die eigene Pension nicht reicht. Jetzt wird an der Regelung gerüttelt: Der Oberste Gerichtshof hat sich wegen einer Vorabentscheidung zu den Bedingungen für die Auszahlung der Ausgleichszulage an EU-Bürger an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gewandt.

Gleich in mehreren Fällen gibt es nach der „Presse“ vorliegenden Informationen rechtliche Unklarheiten. Die Entscheidung ist brisant: Denn die Regierung hat erst 2011 das Gesetz verschärft, um zu verhindern, dass vor allem Rumänen und Bulgaren leicht zu der - höheren - Ausgleichszulage in Österreich kommen.

[…]

Der OGH wandte sich an den Europäischen Gerichtshof, ob die Ausgleichszulage als „Sozialhilfeleistung“ zu werten ist. Das ist der entscheidende Punkt: Denn nach der Gesetzesverschärfung 2011 liegt „kein gemeinschaftliches Aufenthaltsrecht“ mehr vor, wenn EWR-Bürger während ihres Aufenthalts Ausgleichszulagen in Anspruch nehmen.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Handelt es sich bei der Ausgleichszulage um eine Sozialhilfeleistung bzw. eine Transferleistung?


2.    Wenn nein, wie ist die Ausgleichszulage sonst rechtlich einzuordnen?

3.    Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Einordnung der Ausgleichszulage?

4.    Wie viele Bezieher einer Ausgleichszulage, die nur eine niedrige ausländische Pension haben, wurden von der Sozialversicherung in den Jahren 2000 bis 2012 in Österreich registriert? (Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Jahren jeweils mit dem Stichtag 31.12. und um Aufgliederung nach Nationalitäten)

5.    Wie hoch waren die Ausgaben des Österreichischen Staates für Ausgleichszulagen-Zahlungen an Personen, die nur eine niedrige ausländische Pension haben, in den Jahren 2000 bis 2012? (Bitte um Aufgliederung nach den einzelnen Jahren jeweils mit dem Stichtag 31.12. und um Aufgliederung nach Nationalitäten)

6.    Welche Lösungsvorschläge gibt es seitens Ihres Ressorts, um das österreichische Sozialbudget vor einem Kollaps zu schützen, wenn jene Regelung, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 eingeführt wurde, aufgehoben werden muss?

7.    Gibt es in anderen EU-Staaten vergleichbare Leistungen zur österreichischen Ausgleichszulage?

8.    Wenn ja, in welchen anderen EU-Staaten gibt es vergleichbare Leistungen und wie genau sind diese ausgestaltet?

9.    Wenn ja, gibt es in den anderen EU-Staaten ein ähnliches Problem mit der Zuzahlung an EU-Bürger mit geringer ausländischer Pension?

10. Wenn ja, wie gehen die jeweiligen EU-Staaten mit diesem Problem um?

11. Wenn nein, welche Lösungen haben die jeweiligen EU-Staaten gefunden, um dieses Problem zu vermeiden?