11432/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.04.2012
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Nebentätigkeiten von Ärzten
Die Nebentätigkeiten von Ärzten, die an öffentlichen Spitälern angestellt sind, sind immer wieder Thema in der Öffentlichkeit, immerhin werden die Ärzte in den öffentlichen Spitälern von Steuergeld bezahlt, und haben die Verpflichtung, ihrer Tätigkeit dementsprechend nachzukommen. Ein Großteil der Ärzte in Österreich betreibt neben der Tätigkeit im Krankenhaus eine Privatordination; anders könnte die Versorgung der Bevölkerung wohl auch kaum gewährleistet werden.
Dass sich aber manche Klinikvorstände mehrere Nebentätigkeiten gönnen, und neben mehreren Primaraten zusätzlich noch eine oder mehrere Privatordinationen betreiben können, stößt nun aber doch auf das Unverständnis in der Bevölkerung. So hat ein Klinikvorstand zwar keine Anwesenheitspflicht, dennoch wird er angemessen entlohnt. Dass er dabei zeitgleich in einer Privatklinik oder Privatordination arbeitet, scheint nicht gerechtfertigt. Ein Beispiel eines Organisations- und Zeittalentes, um all seine Tätigkeiten entsprechend zu erfüllen, ist der Vorstand der Klinik für Frauenheilkunde am Wiener Allgemeinen Krankenhaus, Univ. Prof. Peter Husslein.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage: