11462/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Staatsbürgerschaftsprüfung

BEGRÜNDUNG

 

Am 19.1.2010 und am 29.4.2011 haben die unterfertigten Abgeordneten eine parlamentarische Anfrage betreffend Lernunterlage des Bundes zur Staatsbürgerschaftsprüfung gestellt. In den Anfragen wurden die inhaltlichen als auch didaktischen Ansätze kritisiert und es wurde auf zahlreiche Fehler, die die Lernunterlage enthielt, hingewiesen.

Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurde mehrfach darauf verwiesen, dass die Erstellung der Lernunterlage unter Einbeziehung von ExpertInnen stattgefunden hätte: „Die Arbeitsgruppe für die Erstellung der Lernunterlage des Bundes setzte sich aus Beamten und Beamtinnen des seinerzeitigen Bildungsministeriums, meines Ressort[s], aus Vertretern der Länder, Experten für Menschenrechte, Historikern und Pädagogen (Erwachsenenbildung) zusammen.“ (XXIV.GP.-Nr. 4216/AB)

Die Namen dieser ExpertInnen wurden nicht bekannt gegeben.

Da diese angebliche Mitwirkung von ExpertInnen von allen der vom Österreichischen Verband Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (ÖDaF) befragten HistorikerInnen, PolitikwisschenschafterInnen, Landeskunde- und SprachdidaktikerInnen nicht nur infrage gestellt sondern sogar einhellig ausgeschlossen wurde, haben die Unterzeichneten eine parlamentarischen Anfrage an das BMUKK gestellt (Anfrage Nr. 8384/J-NR/2011), in dem nach der Beteiligung an der Erstellung der Lernunterlage gefragt wurde. In der Anfragebeantwortung wurde klar festgehalten, dass es eine solche Beteiligung des seinerzeitigen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht gegeben hat: Die relevanten Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, darunter jene für Kultur und Sprache, Diversitäts- und Sprachenpolitik, Migration und Schule, Sprachenpolitische Koordination, Politische Bildung als auch für Erwachsenenbildung, waren im Rahmen der Erstellung der Lernunterlage zur Staatsbürgerschaftsprüfung nicht befasst.“ (8231/AB)


Die Unterzeichneten haben in den oben angeführten Anfragen bereits aus Gutachten von ExpertInnen der Universitäten Graz, Wien und Klagenfurt zitiert, die die Qualität der Lernunterlage vernichtend beurteilen. Dem sind nun weitere Statements hinzufügen:

Univ.Prof. Dr. Anton Pelinka: Resumé: Das Skriptum ignoriert weitgehend Erkenntnisse und Materialien, die aus dem Bereich der Politischen Bildung in und speziell für Österreich vorliegen. Das Skriptum ist eine nicht konsistente Mischung aus historischen Details und häufig oberflächlichen Informationen aus dem Bereich des Rechts. Das Skriptum sollte dringend, unter Beiziehung von entsprechend ausgewiesenen Expertinnen und Experten, überarbeitet werden.“ (Beilage 1)

Univ.Prof. Dr. Manfried Welan: Vorausschickend ist zu bemerken, dass die Prüfung im Allgemeinen und diese Art der Lernunterlage im Speziellen nicht dazu geeignet sind, politische Bildung oder staatsbürgerliches Wissen, das zu einer Form von Mehr an Integration führen könnte, zu vermitteln. (...) Das Verfassungsskriptum enthält zu viel und enthält trotzdem nicht das wichtigste. Es erinnert an Skripten, die vor Jahrzehnten für Dienstprüfungen von DC-Beamten in Verwendung standen. (...) Ist der Teil über die demokratische Grundordnung eher zu verbessern, so gilt das nicht mehr für den Teil über die Geschichte Österreichs. Mehrere namhafte Professoren der Geschichtswissenschaften, denen das Konvolut vorgelegt wurde, lehnen es in dieser Form ab. (...) Was eine Visitenkarte Österreichs sein sollte und könnte, ist eine Schande für uns! (Beilage 2)

Univ.Prof. Dr. Ernst Bruckmüller: „Das Ganze ist ja eine Katastrophe – oder ein Kabarett (leider unfreiwillig). Ich möchte gerne wissen, wer diesen Stuss zusammengeschustert (‚geschrieben’ kann man ja wohl nicht sagen) hat. Man muss das einfach wegwerfen und durch etwas Gescheiteres ersetzen (oder durch gar nichts: Auch das wäre noch besser).“ (Beilage 2)

Die Lernunterlage stand bis Mai 2011 auf der Website des Bundesministeriums für Inneres und auf jenen der neun Bundesländer zum Download bereit. Danach wurde die Lernunterlage etwa zeitgleich von allen Websites entfernt und steht nur mehr den zur Prüfung angemeldeten StaatsbürgerschaftswerberInnen als Printversion zur Verfügung. In der Steiermark wird nunmehr für die Aushändigung der Lernunterlage ein Kopierkostenbeitrag verlangt: „Das Skriptum zur Staatsbürgerschaftsprüfung ist bei der Kassa zu einer Gebühr von € 6,-- erhältlich.“ (http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10264763/89739/)

Auf der Website der Tiroler Landesregierung war zudem für einige Tage vermerkt: Die Unterlagen des Bundes werden auf Grund einer Dienstanweisung des Bundesministeriums für Inneres den Prüflingen nur in Papierformat übergeben.“, was in der Anfragebeantwortung des Bundesministeriums für Inneres (8276/AB) verneint wurde. Daher wird hier ein Screenshot aus dem TV-Magazin „Hohes Haus“ vom 8.5.2011 angeschlossen, der die Behauptung des Bundesministeriums für Inneres widerlegt. (Beilage 3) Nach der Sendung „Hohes Haus“ „verschwand“ diese Formulierung von der Tiroler Website.


Die von Bundesministerin Maria Fekter seinerzeitig angekündigte Überarbeitung der Lernunterlage fand wieder nur mangelhaft statt, es befinden sich nach wie vor schon mehrfach kritisierte Fehler in der Lernunterlage, die notwendige inhaltliche und didaktische Gesamtrevision fand nicht einmal ansatzweise statt.

Laut Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 - BGBl. Nr. 311/1985 (WV) idF BGBl. I Nr. 37/2006, §10a, Abs. 6, hat sich der Prüfungsstoff am Niveau des Lehrplans der Hauptschulen für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“ zu orientieren. Dieser Lehrplan wurde mit einer Lehrplannovelle 2008 geändert (BGBl. II Nr. 290/2008). Im Lehrplan wurde ein Wechsel von der dominierenden Inhaltsorientierung (Stoff) hin zur Kompetenzorientierung (Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften) im Fach Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung vollzogen, sowie das Fach „Geschichte und Sozialkunde“ um die Politische Bildung erweitert. Demzufolge müsste auch der Prüfungsstoff (Beilage 4) der Staatsbürgerschaftsprüfung angepasst werden, was bislang nicht erfolgt ist.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1. In der o.g. Anfragebeantwortung der Anfrage  Nr. 8384/J-NR/2011durch das Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird festgehalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur) in die Erstellung der Lernunterlage nicht miteinbezogen wurde. Was ist die Begründung dafür, dass hier seitens des Bundesministeriums für Inneres in der Anfragebeantwortung (XXIV.GP.-Nr. 4216/AB) offensichtlich die Unwahrheit gesagt wurde?

2. ExpertInnen aus welchen Bereichen wurden tatsächlich zur Erstellung der Lernunterlage für den Staatsbürgerschaftstest hinzugezogen?

a.    falls  ExpertInnen aus dem Bereich der Bundesländer: Welcher Bereich ist hier gemeint?

b.    falls  ExpertInnen aus Lehre und Forschung: von welchen Institutionen/Universitätsinstituten?

c.    falls Historiker und Erwachsenenbildner: von welchen Institutionen/Universitätsinstituten?

d.    falls vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung: von welcher Abteilung?

e.    falls vom Bundesministerium für Inneres: von welcher Abteilung?

f.      falls von NGOs und weiteren Institutionen: von welchen?


3. Wird seitens des Bundesministerium für Inneres anerkannt, dass es sich etwa bei den Universitätsprofessoren Pelinka, Welan und Bruckmüller um  Experten handelt, deren Stellungnahmen zur Lernunterlage zu berücksichtigen sind?

a.          Falls nein, weshalb nicht?

b.          Falls ja, mit welchen Konsequenzen?

 

 

4. Wird nun seitens des Bundesministeriums für Inneres daran gedacht, Lernunterlage und Prüfung aufgrund der bereits übermittelten Gutachten und der hier beigefügten Statements in ihrer Gesamtheit einer Revision zu unterziehen?

a.    Falls nein, weshalb nicht?

b.    Falls ja, wann?

 

5. Hat es seitens des Bundesministeriums für Inneres irgendeine Form der Anweisung/Empfehlung an die Verantwortlichen in den Ländern gegeben, die Lernunterlage von den Websites zu nehmen?

Falls ja: Was war der Wortlaut dieser Anweisung/Empfehlung und was die Begründung dafür?

 

6. „Nicht jedes Volk kann einen eigenen Staat haben. Deshalb gibt es in vielen Ländern Minderheiten. Minderheiten sprechen eine andere Sprache als das Mehrheitsvolk (Staatsvolk).“ (aus der Lernunterlage)

Wie ist es möglich, dass nun in der 10. Auflage noch immer eine falsche Definition von Minderheiten und Staatsvolk enthalten ist, die die Minderheiten aus dem Staatsvolk ausschließt?

 

7. „Die wichtigsten Merkmale der Demokratie sind: Meinungsfreiheit, Existenz der Opposition und Gewaltenteilung“ (Lernunterlage). Was ist der Grund dafür, dass allgemeine und freie Wahlen hier nicht zu den wichtigsten Merkmalen der Demokratie gezählt werden?

 

8. „Legislative: Sie ist die gesetzgebende Gewalt. Das Parlament besteht aus Nationalrat und Bundesrat“ (Lernunterlage). Was ist der Grund dafür, dass die Parlamente der Bundesländer hier nicht zur Legislative gezählt werden?


9. „Bei Wahlen werden Volksvertreter (Abgeordnete) gewählt. Diese repräsentieren das Volk und beschließen Gesetze (...). Die allgemeinen Vertretungskörper in Österreich sind der Gemeinderat, der Landtag, der Nationalrat und der Bundesrat“ (Lernunterlage). Welche Gesetze werden vom Gemeinderat beschlossen?

 

10. Gedenkt das Bundesministerium für Inneres der gesetzlichen Vorgabe, nämlich der Orientierung des Prüfungsstoffes am Lehrplan „Geschichte und Sozialkunde (und Politische Bildung)“ der 4. Klasse Hauptschule mit der entsprechenden Umgestaltung der Staatsbürgerschaftsprüfung und der Lernunterlage Rechnung zu tragen? (s. Beilage 4!)

a.    Falls nein, weshalb nicht?

b.    Falls ja, wann?

 

11. Ist daran gedacht, die Beamten und BeamtInnen des Bundesministeriums für Inneres die diese Lernunterlage zu verantworten haben und offensichtlich grobe Lücken im staatsbürgerlichen Basiswissen aufweisen, einer Schulung zu unterziehen?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls ja, welche ExpertInnen werden hierfür herangezogen?


Beilage 1

ANTON PELINKA

PROFESSOR OF NATIONALISM STUDIES AND POLITICAL SCIENCE

CENTRAL EUROPEAN UNIVERSITY

Nador u.9, H 1051 Budapest

pelinkaa@ceu.hu

Stellungnahme zum Skriptum „Überblick über die demokratische Ordnung und Geschichte Österreichs“

1. Das Skriptum insgesamt spiegelt eine einseitige verfassungsrechtliche Orientierung – so wird etwa bei der Bestellung der Bundesregierung völlig die in der Verfassungswirklichkeit entscheidende Frage vernachlässigt, nämlich die des Zusammenhanges zwischen der Wahl des Nationalrates und den Mehrheitsverhältnissen im Nationalrat auf der einen, der Bestellung der Bundesregierung auf der anderen Seite. (S.22) Ebenso vernachlässigt die Darstellung der Gewaltenteilung (S. 5) die für das parlamentarische System entscheidende Gewaltenfusion zwischen Parlament (Nationalrat) und Regierung.

2. Das Skriptum vermittelt eine sehr oberflächliche Information über Österreich, enthält aber umgekehrt viel oft sinnloses Detailwissen (wie z.B. die Auflistung – mit Foto! – der einzelnen Mitglieder der Bundesregierung). Diese Spannung zwischen sinnlosem Detail und Oberflächlichkeit zeigt sich auch in den im Skriptum formulierten Kontrollfragen, so etwa:

-         Diese Fragen heben Belanglosigkeiten hervor, die überhaupt nichts darüber aussagen, in welchem Ausmaß ein Kandidat (eine Kandidatin) sich ernsthaft mit den Grundlagen der österreichischen Demokratie auseinandergesetzt hat – z.B. „Wo erfolgte die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages?“ (S. 46)

-         Die Fragen umfassen Gebiete, die zu überblicken von einem(r) durchschnittlichen Staatsbürger(in) nicht erwartet werden kann und soll – z.B. „Wie hieß Österreich in der ältesten Urkunde?“ (S.39)

3. Resumé: Das Skriptum ignoriert weitgehend Erkenntnisse und Materialien, die aus dem Bereich der Politischen Bildung in und speziell für Österreich vorliegen. Das Skriptum ist eine nicht konsistente Mischung aus historischen Details und häufig oberflächlichen Informationen aus dem Bereich des Rechts. Das Skriptum sollte dringend, unter Beiziehung von entsprechend ausgewiesenen Expertinnen und Experten, überarbeitet werden.

13. Oktober 2011


Beilage 2

 

Univ. Prof. Dr. Manfried Welan

 

Stellungnahme zur Prüfung gem. § 10a des Staatsbürgerschaftsgesetzes und zum Skriptum „Überblick über die demokratische Ordnung und Geschichte Österreichs“

Vorausschickend ist zu bemerken, dass die Prüfung im Allgemeinen und diese Art der Lernunterlage im Speziellen nicht dazu geeignet sind, politische Bildung oder staatsbürgerliches Wissen, das zu einer Form von Mehr an Integration führen könnte, zu vermitteln. Demokratisches Bewusstsein, selbstständiges Denken und Handeln, Identitätsfindung – einige der Kernkompetenzen, die im Lehrplan für Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, 4. Klasse Hauptschule, an dessen Niveau sich die Staatsbürgerschaftsprüfung laut StbG zu orientieren hat, definiert sind, können auf diese Art nicht vermittelt werden.

Zur Lernunterlage:

Unter Berücksichtigung des oben gesagten, Bemerkungen zur inhaltlichen Gestaltung der Lernunterlage: Das Verfassungsskriptum enthält zu viel und enthält trotzdem nicht das wichtigste. Es erinnert an Skripten, die vor Jahrzehnten für Dienstprüfungen von DC-Beamten in Verwendung standen. Der große Mangel aller dieser Skripten lag schon damals und liegt auch heute im Fehlen an ausführlichen Darstellungen der Menschenrechte, der Grund- und Freiheitsrechte. Die Unionsrechte werden nicht einmal erwähnt. Seit 200 Jahren gilt in Österreich §16 ABGB: „Jeder Mensch hat angeborene, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte und ist daher als eine Person zu betrachten.“ Damit sollte das Skriptum beginnen, aber dieses Urrecht aller Österreicherinnen und Österreicher ist dort nicht einmal enthalten.

Das Staatsgrundgesetz 1867 über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger und die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist schon zu Beginn des Skriptums ausführlich darzustellen. Ebenso die Unionsrechte und das Wahlrecht auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Außerdem muss dargestellt werden, wie man diese Rechte durchsetzt. Erst nach diesen elementaren Rechten sollte das Recht des Staates dargestellt werden, von den Gemeinden über die Bundesländer zum Bund. Im Übrigen sind Namen von Politikerinnen und Politikern Schall und Rauch. Denn das entscheidende der politischen Ämter in einer Demokratie ist, dass die Träger auswechselbar sind. Daher sollte man die Ämter kennen aber nicht die Träger.

Ist der Teil über die demokratische Grundordnung eher zu verbessern, so gilt das nicht mehr für den Teil über die Geschichte Österreichs. Mehrere namhafte Professoren der Geschichtswissenschaften, denen das Konvolut vorgelegt wurde, lehnen es in dieser Form ab. So dazu Univ.Prof. Dr. Ernst Bruckmüller: „Das ganze ist ja eine Katastrophe – oder Kabarett (leider unfreiwillig). Ich möchte gerne wissen, er diesen Stuss zusammengeschustert (‚geschrieben’ kann man ja wohl nicht sagen) hat. Man muss das einfach wegwerfen und durch etwas Gescheiteres ersetzen (oder durch gar nichts: Auch das wäre noch besser).“

Zusammenfassend:

Falls es eine Form der Vermittlung staatsbürgerlicher Grundkenntnisse für StaatsbürgerschaftswerberInnen geben soll, so muss dies wirklichen Experten und Expertinnen übergeben werden. Eine gute Möglichkeit wäre hierfür das Demokratiezentrum.

Zur derzeitigen Form ist zu sagen:

Was eine Visitenkarte Österreichs sein sollte und könnte, ist eine Schande für uns!

 

Wien, 22.3.2012

Univ.Prof. Dr. Manfried Welan
Prinz Eugen-Straße 58/19

1040 Wien

manfried.welan@gmail.com


Beilage 3

 

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http://www.tirol.gv.at/themen/gesellschaft-und-soziales/staatsbuergerschaft/antworten-verleihung/geschichtskenntnisse/

Stand: 4.5.2011


Beilage 4 aus dem Lehrplan Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

BGBl. II - ausgegeben am 12. August 2008 - Nr. 290

 

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln:

                   - Wirtschaft und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit, Wirtschaftskrisen.

                   - Selbstverständnis der Geschlechter (Analyse von unterschiedlichen Zugängen zu Weiblichkeit und Männlichkeit) und Generationen (Familie im Wandel). -Entstehung und Bedingungen diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus; Bezüge zu modernen Formen des politischen Extremismus. Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems - Ideologie, Propaganda, Mobilisierung der Jugend, Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.

                    - Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich - Verfassung, Parteien, Wehrverbände, autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.

                    - Erinnerungskulturen und deren Wandel; Erinnerungen an jüdisches Leben vor und nach dem Holocaust.

                    - Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 - Kalter Krieg, Blockbildung und Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO; Die USA und die Sowjetunion - ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher Systeme.

                    - Die Auflösung der Kolonialreiche und neue Hegemonien; Globalisierung als kultureller, wirtschaftlicher, politischer Wandel (Migration, Konsumverhalten, Nichtregierungsorganisationen).

                    - Österreich - die Zweite Republik: politisches System, außenpolitische Orientierung, Wirtschafts­ und Sozialpolitik im Wandel; Neue Soziale Bewegungen (Umweltbewegung, Frauenbewegung).

                    - Europa und die EU; politische Mitbestimmung und Mitverantwortung Österreichs in der EU.

            - Medien und deren Auswirkung auf das Politische; Manifestationen des Politischen (mediale Berichterstattung, politische Inszenierungen, Wahlwerbung). -Demokratie und Möglichkeiten ihrer Weiterentwicklung (Formen der Mitbestimmung, e- Democracy); Zukunftschancen im Spannungsfeld zwischen persönlichen und gesellschaftlichen Anliegen.