11464/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend "Zukunft gestalten" – Inserat des BMUKK in "Heute" am 18. April 2012

 

 

In der Tageszeitung "Heute" vom 18. April 2012 findet sich auf Seite 17 eine Werbung des BMUKK. Zudem enthält diese BMUKK-Werbung auch noch ein Foto, auf dem die Frau Bundesminister abgebildet ist.

 


Das Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und das KommAustria-Gesetz (BVG Medienkooperation und Medienförderung – BVG MedKF-T), das ein entsprechendes Abbildungsverbot für Regierungsmitglieder enthält, sieht in § 7 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen Folgendes vor:

 

"§ 7. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft und findet auf Sachverhalte Anwendung, die sich nach seinem Inkrafttreten ereignet haben.

(2) Für Aufträge gemäß § 2 Abs. 1, die bereits vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erteilt wurden, aber auch eine nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zu veranlassende entgeltliche Veröffentlichung oder (audiovisuelle) kommerzielle Kommunikation beinhalten, besteht die in § 2 nähere geregelte Bekanntgabepflicht für jenes Quartal, in dem die Veröffentlichung, Ausstrahlung oder Verbreitung stattfindet."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für dieses Werbeinserat?

2.     Sind in Ihrem Ressort vor Inkrafttreten des BVG MedKF-T am 1. Juli 2012 noch weitere Werbeeinschaltungen geplant?

3.     Falls ja, wann, zu welchem Thema und in welchem Medium?

4.     Auf welche Höhe werden sich die Kosten jeweils belaufen?