11468/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.04.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Ärztehonorare in der „Modellregion“ Vorarlberg

 

 

Die Vorarlberger Landesregierung hat bereits im November 2010 an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz einen Brief verfasst, in dem eine Novelle des ASVG gefordert wird. Dabei ging es um die Schaffung  einer „Modellregion“. Im Rahmen dieser sog. Modellregion ist geplant, die Vergütung für ärztliche Leistungen in der Landesgesundheitsplattform zwischen Land und Sozialversicherung ohne Einbindung der Ärztekammer festzulegen. Dies würde einen völlig neuen Weg bedeuten, die bisherige Praxis, nämlich einen Gesamtvertrag zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung, aushebeln und die Ärzte vor vollendete Tatsachen, genauer vor vollendete Tarifverhandlungen, stellen.

Im Sog einer solchen Vorgehensweise würde das Ende des Gesamtvertrags eine Fülle von Folgeerscheinungen mit sich bringen. Damit wäre auch das Ende des freien Berufsstandes eingeleitet. Ein Ausbau der Bürokratie, wie ebenfalls gefordert wird, würde mit Sicherheit zu Lasten der Patienten gehen! Außerdem besteht die große Gefahr, dass über politische Verordnungen Druck und Bevormundung auf die Ärzte, aber auch die Patienten ausgeübt wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

Anfrage:

 

1.    Entspricht es den Tatsachen, dass seit Herbst 2011 Verhandlungen über eine Neugestaltung des ASVG laufen?

2.    Wenn ja, wer ist bei diesen Verhandlungen anwesend?

3.    Warum ist die Österreichische Ärztekammer nicht in diese Gespräche eingebunden?

4.    Können Sie ausschließen, dass es ein Abgehen vom „Gesamtvertrag“ geben wird?

5.    Wer wird künftig in die Tarifverhandlungen einbezogen werde?

6.    Wird die Ärztekammer bzw. werden die Landesärztekammern auch hinkünftig in allen Bundesländern bei den Verhandlungen dabei sein?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wer wird in Hinkunft den Ärzte-Stellenplan ausarbeiten bzw. vereinbaren?

9.    Können Sie ausschließen, dass der Ärzte-Stellenplan ohne die Beteiligung der Ärztekammer beschlossen wird?

10. Wenn nein, warum nicht?