11478/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Beratertätigkeit

 

 

Der ohne Begutachtung geänderte §112 StPO hat zu schwerer Kritik von Journalisten, Rechtsanwälten, Wirtschaftstreuhändern und Ärzten geführt. Sowohl der Inhalt der Regierungsvorlage als auch die von der FPÖ geteilte Kritik am Vorgehen von Justizministerin Karl führte zu massenhaft kritischen Medienberichten.

Die ehemalige Pressesprecherin von Bundeskanzler Schüssel, Frau Heidi Glück wurde im Laufe der medialen Diskussion bei zahlreichen Journalisten vorstellig, um gute Stimmung für die Justizministerin zu erzeugen.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Hatte oder hat Frau Glück einen Berater Auftrag des Justizministeriums?
  2. Wenn ja, von wann bis wann?
  3. Hatte oder hat Frau Glück den Auftrag eines Dritten, um dem Justizministerium die mediale Öffentlichkeit günstig zu stimmen, unter anderem mit einer von ihr verwendeten Stellungnahme des Verwaltungsrichters Hans-Peter Lehofer?
  4. Ist dem Justizministerium bekannt, dass Lehofer keinerlei Expertise im Bereich Strafrecht oder Strafprozessrecht aufzuweisen hat?
  5. Was war die Zielsetzung des Auftrages von Frau Glück?
  6. Unter Einsatz welches Personenkreises (Beamte, Journalisten, PR-Berater) hat Frau Glück versucht ihren Auftrag umzusetzen?
  7. Wer bezahlt den Auftrag von Frau Glück?
  8. Wie hoch ist das Honorar von Frau Glück?