11486/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.04.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend skandalöse Hetze gegen die österreichische Polizei, Justiz, FPÖ etc. der Lehrerin Martina OSWALD an der HTL Wien-Rennweg und damit zusammenhängende zahlreiche Verstöße gegen das Beamtendienstgesetz u.a.

 

 

Wie die FPÖ informiert wurde, scheint die Lehrerin der HTL Wien-Rennweg Martina OSWALD die in der Schule notwendige politische Äquidistanz nicht zu wahren: So hat OSWALD an ihre Schüler ein Pamphlet verteilt, welches u.a. die österreichische Polizei, Justiz, das Land insgesamt sowie auch FPÖ und BZÖ, die zusammen rund ein Drittel der Wählerinnen und Wähler der Republik vertreten, als rassistisch verleumdet und letztere sogar in die Nähe der NSDAP rückt.

 

[1]

 

Es wird dem Leser sogar empfohlen, er solle eher z.B. eine kommunistische Partei wählen oder gar nicht zur Wahl gehen, anstatt rechte Parteien zu wählen – ein Umstand, der für die Haltung zur Demokratie der Lehrerin OSWALD, welche die Pamphlete verteilt hat, wohl bezeichnend ist. Der Text ist insgesamt jedenfalls nicht zur Bildung oder Erziehung geeignet, sondern allenfalls zur Verbildung und Umerziehung im Sinne einer bestimmten Ideologie. Weitere in dem Pamphlet enthaltene Vorwürfe aus der links-linken Mottenkiste beinhalten z.B.:

 

·        FPÖ und BZÖ würden prinzipiell alle afrikanisch oder asiatisch aussehenden Menschen oder auch Personen, welche Deutsch mit Akzent sprächen, ablehnen. (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine Unterstellung. Wahr ist vielmehr, dass die FPÖ selbstverständlich auch sich legal in Österreich aufhaltende, integrationswillige Ausländer sehr wohl unterstützt.)

·        Wähler rechter Parteien seien schlecht ausgebildet und würden deshalb nicht links wählen. (Anmerkung: Es ist eine äußerst dreiste und anmaßende Behauptung, politisch Andersdenkende als ungebildet darzustellen, wie man sie hauptsächlich aus faschistischen Regimen kennt.)


·        Marcus Omofuma wäre gestorben, weil ihm Polizisten bei der Abschiebung Mund und Nase verklebt wurden. (Anmerkung: Richtig ist vielmehr lt. Omofuma-Anwalt Zanger, dass diesem nur der Mund verklebt wurde.)[2]

·        Österreichs Justiz bezeichnet Parncutt als rassistisch, weil die an der Abschiebung Omofumas beteiligten Polizisten bedingte anstatt unbedingter Haftstrafen bekommen hätten. (Anmerkung: Wer – wie Parncutt – aufbauend auf falschen Prämissen auch falsche Schlüsse zieht, dem mögen freilich auch viele Entscheidungen der österreichischen Justiz nicht erklärbar bleiben.)

·        Der Tod des Cheibani Wague wurde nicht, wie von Parncutt behauptet, allein durch die Fixierung am Boden hervorgerufen, sondern im Zusammenhang mit einer bei Wague post mortem festgestellten, bereits vor dem tödlichen Vorfall vorhandenen Herzschwäche.[3] (Anmerkung: Von einem hoch qualifizierten Wissenschaftler, wie Parncutt im Brustton der Überzeugung von sich behauptet einer zu sein, sollte immerhin erwartet werden dürfen, dass er durch einfaches Googeln die Wahrheit herausfinden könne. Die unvollständige Darstellung Parncutts des Falls Cheibani Wague hingegen lässt nur den Schluss auf eine eines Wissenschaftlers unwürdige Manipulation zu.)

·        Wie der Schreiber Parncutt anmerkt, hätten sich nur die von ihm angeführten Personen derart aufgeführt, dass die Polizei einschreiten hatte müssen. (Anmerkung: Dies ist nur zu wahr und gleichzeitig Beleg für die schwache und in sich unschlüssige Argumentation dieses Agitators.)

·        Parncutt zufolge würden weit mehr Österreicher als Asylanten bestimmter Herkunft Drogenhandel treiben. (Anmerkung: Dass unter Drogenhändlern Menschen bestimmter Herkunft bei weitem mehr vertreten sind, als die autochthonen Österreicher, ist keine Annahme, welche sich aufgrund einer nachlässigen Medienberichterstattung ergibt, sondern statistisch erfasstes Faktum. Selbstverständlich ist hierbei der Umkehrschluss, dass alle oder die meisten Personen einer bestimmten Ethnie Drogenhändler seien, erstens unzulässig und zweitens auch nicht – wie von Parncutt unterstellt – eine allgemeine Annahme. Schließlich ist zum Punkt, es würden mehr Österreicher als Nicht-Österreicher wegen Drogenhandels verurteilt außerdem noch anzumerken, dass es durchaus auch Personen gibt, bei denen man auf den ersten Blick nicht vermuten würde, dass sie die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.)

·        Geradezu lächerlich hingegen wird Parncutt, wo er den angeblichen österreichischen Rassismus auf die Kolonialzeit und beispielsweise einen mangelnden Willen zur Integration auf das Wohlstandsgefälle zwischen Nord und Süd zurückführt. (Anmerkung: Bekanntermaßen beschränkte sich die Kolonialpolitik der K.u.k.-Monarchie auf den Balkan. Menschen aus diesem Gebiet haben in der Regel allerdings eher geringe Schwierigkeiten, sich an die österreichische Lebensweise anzupassen. Vielleicht hätte sich Parncutt auch in diesem Punkt vor dem Schreiben seines Machwerks von jemandem, der mit der österreichischen Geschichte besser vertraut ist als er aufklären lassen sollen.)

 

Anstatt die Qualität des Parncutt-Machwerks kritisch hinterfragen zu lassen, soll Frau OSWALD den Text jedoch sogar – so wie er ist – als prüfungsrelevant erklärt haben. Die Fähigkeit, geeignete Unterrichtsmaterialien korrekt auszuwählen, scheint hier nicht gegeben zu sein, zumal einerseits im Beamtendienstgesetz (BDG) mehrfach[4] Unparteilichkeit verlangt wird, als auch andererseits laut Schulunterrichtsgesetz die Schüler zu einem "selbständigem Urteil" erzogen werden sollen.[5] Beide Ziele wurden von Frau OSWALD offensichtlich meilenweit verfehlt.

Bei der von Frau OSWALD verwendeten wirren Schrift handelt es ich also um ein durch und durch manipulatives und vielerorts auch schlecht recherchiertes und somit falsches Konstrukt. Zweck der Schrift scheint hauptsächlich zu sein, dass hier ein Sammelsurium an Punkten in einer Fremdsprache präsentiert werden soll, weil es auf Deutsch zu leicht als halt- und wertlos erkannt würde. Als Ursache des Elaborats ist ein gekränktes Ego des Autors dieser Hetzschrift Richard Parncutt, Musikpsychologe an der Universität Graz, anzunehmen. Er selbst merkt dem entsprechend auch an, dass andere Personen bei der Stellenbesetzung an österreichischen u.a. Universitäten als besser geeignet angesehen worden seien; generell scheint er – seinem Bericht nach zu schließen – wenig selbstkritisch jeglichen beruflichen Misserfolg bei anderen Personen als sich selbst zu suchen und auf Rassismus seiner Kollegen und Vorgesetzten zurückzuführen.

Eine "professionelle Distanz" kann Frau OSWALD aufgrund des o.g. Sachverhalts leider nicht unterstellt werden – ob sie sich in anderen Fällen ähnlicher Verfehlungen schuldig gemacht hat, ist überdies noch nicht bekannt. Jedenfalls aber stellt der Fall OSWALD ein abschreckendes Beispiel für einen negativen "Verwendungserfolg" dar – eine gute Bewährung bei der Erfüllung pädagogischer Aufgaben (wie sie beispielsweise als Auswahlkriterium gem. BDG[6] für die Besetzung der Planstelle für eine leitende Funktion heranzuziehen ist) ist unter den o.g. Umständen ebenfalls nicht anzunehmen. Generell ist stark zu bezweifeln, ob unter diesen Umständen bei Frau OSWALD gem. BDG[7] eine persönliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besteht.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Ist Frau OSWALD als Beamtin an der HTL Rennweg angestellt?

a.    Falls ja, befindet sich Frau OSWALD noch in einem provisorischen Dienstverhältnis oder wurde dieses bereits definitiv gestellt?

b.    Falls nein, ist Frau OSWALD als Vertragsbedienstete an der HTL Rennweg angestellt?

c.    In welchem Dienstjahr befindet sich Frau OSWALD?

2.     In welche Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppe ist Frau OSWALD eingestuft?


3.     Welche Dienstzulagen genießt Frau OSWALD?

4.     Trägt Frau OSWALD einen Amtstitel?

a.    Falls ja, welchen?

5.     Welche Unterrichtsgegenstände unterrichtet Frau OSWALD an der HTL Rennweg und in welchem Stundenausmaß?

6.     In welchem Stundenausmaß unterrichtet Frau OSWALD diese?

7.     Im Rahmen welchen Unterrichtsgegenstandes kamen die o.g. Pamphlete durch Frau OSWALD zur Verteilung?

8.     Wie wurde das o.g. Pamphlet, das Frau OSWALD sogar als prüfungsrelevant erklärt haben soll, im Zuge der Behandlung im Unterricht, von Frau OSWALD kommentiert?

9.     Sind nach Auffassung des BMUKK alle "Aufgaben der österreichischen Schule" im Sinne des SchOG erfüllt, etwa die Heranbildung junger Menschen zu verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft, zu einem selbständigen Urteil fähig und zur Aufgeschlossenheit dem weltanschaulichen Denken anderer gegenüber, wenn Österreich, seine Politik, Polizei und Justiz anhand von unvollständig und daher falsch wiedergegebenen Aufzählungen unwidersprochen als rassistisch dargestellt werden?

10.  Hat Frau OSWALD im Zuge ihrer Lehrtätigkeit noch weitere Unterlagen, in denen die FPÖ oder auch andere politischen Parteien genannt wurden, verteilt?

a.    Falls ja, welche?

11.  Unterrichtet Frau OSWALD auch noch an anderen Schulen?

a.    Falls ja, wo?

b.    Falls ja, welche Unterrichtsgegenstände unterrichtet Frau OSWALD an diesen Schulen und in welchem Stundenausmaß?


12.  Zu welchem Ergebnis kamen bisherige Leistungsfeststellungen bei Frau OSWALD?

13.  Gehört Frau OSWALD irgendeiner politischen Partei oder deren Vorfeldorganisation(en) als Mitglied an?

a.    Falls ja, welcher/welchen?

b.    Falls ja, in (jeweils) welcher Funktion gehört Frau OSWALD diesen an?

14.  Wurden in der o.g. Angelegenheit bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen Frau OSWALD eingeleitet?

a.    Falls ja, wer ist Mitglied der betreffenden Disziplinarkommission?

b.    Falls nein, warum nicht?

c.    Falls nein, bis wann ist mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Frau OSWALD zu rechnen?

 

 



[1] http://www.htl.rennweg.at/index.php?option=com_usereditcontact&view=einzeln&cid=65&tid=201, 23. Apr. 2012

[2] Vgl. http://www.zanger-bewegt.at/index.php?id=16&tx_ttnews%5Btt_news%5D=58&cHash=42c15c10ddf4a2679b4cdfe996fcc26d, 24. Apr. 2012

[3] Vgl. http://wiev1.orf.at/stories/46295, 24. Apr. 2012

[4] Vgl. BDG § 43 (1) und (3)

[5] vgl. SchUG § 2. (1)

[6] BDG § 207f. (2) Z. 2

[7] Vgl. BDG § 4 (1) Z. 3