11489/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die geplante Zuständigkeitsregelung für die Umsetzung kommender EU-Bestimmungen im Bereich der Luftfahrt sowie die zugehörigen behördlichen Vorbereitungsmaßnahmen

 

 

Beginnend mit dem 8. April 2012 werden bis 2015 mehrere EU-Bestimmungen im Bereich der Luftfahrt wirksam, die an die Stelle bisheriger nationaler Bestimmungen treten bzw. in Österreich in Folge der unvollständigen Umsetzung der Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO neue Bestimmungen darstellen werden. Gemeinsam ist diesen Bestimmungen, dass die für die Vollziehung jeweils national zuständigen Behörden künftig zahlreiche Kriterien bezüglich der Ausstattung, des Personals und der Organisation einhalten müssen. Die Einhaltung dieser Kriterien wird von der europäischen Luftfahrtbehörde EASA überprüft und Mängel an die Kommission gemeldet.

Legt man die derzeitige Behördenstruktur und die Kompetenzverteilung zu Grunde, wären in Zukunft das BMVIT, der Österreichische Aeroclub und die Austro Control GmbH Zivilluftfahrtbehörden nach europäischem Recht. Weder dem Zivilluftfahrtbeirat, geschweige denn dem Parlament, liegen Ihre Überlegungen vor, wie die zukünftige Zuständigkeitsregelung gestaltet sein soll, welche Kosten damit verbunden sind und wie die Finanzierung erfolgen soll. Durch die Verlagerung der legistischen Zuständigkeit steht jedenfalls zu erwarten, dass es im Bereich der Luftfahrtlegistik zu einer Dienstpostenreduktion in Verbindung mit einer Umorganisation kommen wird.

Es darf erwartet werden, dass die nunmehr zuständige Sektionsleiterin entsprechende Konzepte entwickelt hat, die eine umfassende Information des Parlaments ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dazu an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Zivilluftfahrtbehörden sollen für die Vollziehung der ab 8. April 2012 wirksam werdenden EU-Bestimmungen (Implementing Rules zur Basic Regulation) für Zivilluftfahrt zuständig sein?


2.    Welche dieser Bestimmung/en soll/en von welcher Behörde vollzogen werden?

3.    Wann wird dem Parlament ein entsprechender Entwurf zur Novellierung des Luftfahrtgesetzes vorgelegt werden?

4.    Weswegen wurde bislang kein Entwurf vorgelegt, ja nicht einmal ein BMVIT-interner Arbeitsentwurf konzipiert und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

5.    Wie lauten Ihre Vorstellungen bezüglich der vorgesehenen Möglichkeiten zu befristeten Nichtanwendung der gegenständlichen EU-Bestimmungen?

6.    Welche Aufwendungen (finanziell, personell, räumlich, organisatorisch) werden von den vorgesehenen Einrichtungen getätigt werden müssen, um den EU-Anforderungen zu genügen?

7.    Werden Sie diese Einrichtungen anweisen, die zu setzenden Maßnahmen aufwandsneutral zu gestalten?

8.    Wenn nein, in welchem Ausmaß wird dadurch das Bundesbudget belastet und inwieweit ist in den Budgetbegleitgesetzen o.ä. dafür Vorsorge getroffen worden?

9.    Welchen Zeitraum werden diese Einrichtungen benötigen, um den EU-Standard zu erzielen?

10. Wie wird sich der Wegfall von nationalen Zuständigkeiten auf den Dienstpostenplan und die Organisation der Obersten Zivilluftfahrtbehörde (OZB) im BMVIT auswirken bzw. wie viele Dienstposten werden aus diesem Titel eingespart?

11. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den kommenden Bestimmungen auf die Gebührenstruktur (ACGV)?

12. Werden neue Gebührentatbestände eingeführt oder welche bisherigen Gebührentatbestände werden wegfallen?

13. Wird es für die von den EU-Bestimmungen betroffenen Gruppen der Luftfahrtwirtschaft zu steigenden Belastungen in Folge neuer Gebührentatbestände bzw. erhöhter bisheriger Gebühren oder wird es zu der von der Luftfahrtwirtschaft schon seit langer Zeit geforderten Gebührensenkung kommen?