11508/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Benachteiligung im ländlichen Raum, zu wenige Plätze an AHS

BEGRÜNDUNG

 

Voraussetzung für die Aufnahme in die 1. Klasse einer Allgemeinbildenden Höheren Schule ist der erfolgreiche Abschluss der vierten Stufe der Volksschule, wobei die Beurteilung in Deutsch, Lesen und Schreiben sowie Mathematik für die vierte Schulstufe mit „Sehr gut“ oder „Gut“ erfolgt sein muss. So sieht es die Regelung in §40 des Schulorganisationsgesetzes vor. Übersteigt die Zahl der angemeldeten SchülerInnen die Ressourcen der Schulen, werden die SchülerInnen nach bestimmten Kriterien gereiht. Dies sind üblicherweise die Entfernung der Schule zum Wohnort und Geschwisterkinder an der Schule. Eine Aufnahmegarantie besteht selbst bei Erfüllung der formellen Kriterien nicht. Die Entscheidung über eine Aufnahme trifft die Schulleitung.

Aus den Reihungskriterien ergibt sich, dass SchülerInnen im ländlichen Raum allein auf Grund des Kriteriums der Entfernung zwischen Wohnort und Schule jenen SchülerInnen gegenüber bei der Reihung benachteiligt sind, die in urbanen Gebieten und damit im näheren Einzugsbereich einer AHS wohnen.

Die Folge daraus ist, dass viele SchülerInnen keinen Platz an einer AHS Unterstufe bekommen, obwohl sie  entsprechende Leistungen und Beurteilungen in der Volksschule nachweisen können.

Gerade in ländlichen Gebieten stehen nur wenige AHS-Unterstufen zur Verfügung. Die Unterschiede zwischen Stadt und Land sind enorm. So schwankt der Anteil an SchülerInnen in der AHS-Unterstufe je nach Bundesland zwischen 21%( in Vorarlberg) und 51% (Wien). Betrachtet man die einzelnen Bezirke in Österreich so wird die Ungerechtigkeit beim Zugang zu höherer Bildung noch deutlicher. Schlusslicht in der Versorgung mit AHS-Unterstufenplätzen sind die Bezirke Hermagor (0,8% der SchülerInnen auf der 5. Schulstufe besuchen eine AHS), Radkersburg (3,2%), Feldbach (4,3%) und Deutschlandsberg (4,3%). In urbanen Gebieten stellt sich die Situation ganz anders dar. So besuchen in Wien mehr als die Hälfte der 10-Jährigen eine AHS. Im ersten Bezirk in Wien haben sich laut Aussendung des Wiener Stadtschulrates sogar 94,12% aller AbsolventInnen der Volksschule für das kommende Schuljahr an einer AHS angemeldet.

Die speziell von konservativer Seite gerne ins Treffen geführte angebliche „freie Schulwahl“ der Eltern für ihre Kinder wird aber nicht nur durch die oben beschriebenen Umstände eingeschränkt. Erschwerend kommen jene Standortverträge zwischen Bund, Ländern und Gemeinden hinzu, welche die SchülerInnenzahlen an AHS unnötig und vorsätzlich einschränken, um bestehende Haupt- bzw. Neue Mittelschulen mit einer größeren SchülerInnenzahlen zu versorgen. In den Medien hat der Fall des Gymnasiums in Telfs hohe Wellen geschlagen, wodurch die Gemeinde gezwungen wurde, den Standortvertrag für das Schuljahr 2012/13 auszusetzen und alle Kinder mit einer Berechtigung für den Besuch einer AHS auch am Gymnasium in Telfs aufzunehmen.

Auch Ihr Koalitionspartner sieht Handlungsbedarf. Die „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ vom 31.03.2012 schreibt auf Seite 5: „Dass in Tirol die freie Schulwahl durch Verträge zwischen Gemeinde und Landesschulrat unterlaufen wird, treibt nach den Grünen auch die anderen Parteien auf die Barrikaden. "Das ist ein Fall für die Schulaufsicht", entrüstet sich Werner Amon (ÖVP).“

Im Kärntner Bezirk Hermagor hat sich eine „Elterninitiative Hermagor“ gebildet, um die Benachteiligung der Kinder in diesem Bezirk zu beseitigen (http://www.facebook.com/profile.php?id=100003628399479). Ihr Ziel ist es, auch für diesen Bezirk die „Wahlfreiheit“ bei der Schulwahl im Anschluss an die Volksschule herzustellen.  Inzwischen zählt die Initiative 1.300 UnterstützerInnen. Sie weisen darauf hin, dass ein Vergleich der Schulangebote nach der Volksschule in Klagenfurt und Hermagor (selbstverständlich in Kenntnis der unterschiedlichen Bevölkerungszahl und des Einzugsgebietes) die eindeutige Benachteiligung der Kinder im Bezirk Hermagor belegt:

Klagenfurt: BG Ingeborg Bachmann, BG Lerchenfeldstraße, BG Mössingerstraße, BG Völkermarkterring, BG Viktring, BG für Slowenen, NMS St. Ursula (privat), NMS im Verbund mit BORG, NMS Waidmannsdorf, NMS Hasnerschule, NMS Wölfnitz, NMS St. Peter, NMS Benediktinerschule, NMS Annabichl, NMS St. Ruprecht, NMS Thomas Koschatschule, Waldorfschule (privat),..

Hermagor: HS/NMS Hermagor

Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Eltern, deren Kinder trotz guter Leistungen in der Volksschule und ausgewiesener Berechtigung zum Besuch einer AHS-Unterstufe von den Wunschschulen abgewiesen werden. Zuletzt hat sich Familie Demir an uns gewandt. Ihr Sohn Arda hat in der Schulnachricht für die vierte Schulstufe der Volksschule in allen Fächern eine Beurteilung mit insgesamt zweimal „Gut“ und ansonsten „Sehr gut“. Die im Schulwunsch der Eltern erstgereihte Schule teilt mit, dass das Kind voraussichtlich an keinem der beiden Gymnasien im Bezirk Bregenz aufgenommen werden kann. Den Eltern wird schriftlich nahegelegt, ihre Schulwünsche zu überdenken.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Sind Sie der Ansicht, dass die freie Schulwahl beim Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe I in Österreich gewährleistet ist? Wenn ja, wie beurteilen Sie den in der Begründung beschriebenen Fall des abgewiesenen Schülers Arda Demir? Wenn nein, welche Maßnahmen setzen Sie, um die freie Schulwahl in Österreich und damit den freien Zugang zu höherer Bildung zu gewährleisten?

2)    Sind Sie der Meinung, dass ein Schüler mit nur zwei „Gut“ bei ansonsten lauter „Sehr gut“ in einer Schulnachricht der 4. Volksschule an einem von zwei öffentlichen AHS-Unterstufen in seinem Heimatbezirk aufgenommen werden muss? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was gedenken Sie zu tun, um dem Schüler Arda Demir seinem und dem Wunsch seiner Eltern gemäß die Aufnahme in eine der beiden öffentlichen AHS-Unterstufen im Bezirk Bregenz zu ermöglichen?

3)    Wenn ja, was gedenken Sie zu tun, um allen SchülerInnen, welche die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, die Aufnahme in eine öffentliche AHS-Unterstufen in deren Heimatbezirk zu ermöglichen?

4)    Wie viele SchülerInnen der vierten Schulstufe der Volksschulen im Bezirk Bregenz haben eine Berechtigung zum Übertritt in eine AHS? Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.

5)    Wie viele erste Klassen an öffentlichen Allgemeinbildenden höheren Schulen stehen im Bezirk Bregenz zur Verfügung? Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.

6)    Wie viele SchülerInnen können jedes Jahr an den beiden allgemeinbildenden höheren Schulen im Bezirk Bregenz aufgenommen werden? Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.

7)    Wie viel SchülerInnen haben sich um einen Platz in den beiden allgemeinbildenden höheren Schulen in Bregenz beworben?  Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.

8)    Wie viel SchülerInnen konnten an ihrer erstgereihten Wunschschule im Bezirk Bregenz aufgenommen werden? Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.


9)    Wie viele SchülerInnen wurden von beiden allgemeinbildenden höheren Schulen im Bezirk Bregenz abgewiesen werden? Bitte für die Schuljahre 2005/06 bis 2011/12 angeben.

10) Weshalb kann eine Schule die Aufnahme mit Hinweis auf die Reihung der SchülerInnen verweigern und im selben Schreiben für die Ersatzschule ebenfalls eine Absage erteilen?

11) Wie viele der SchülerInnen der Haupt- bzw. Neuen Mittelschulen im Bundesgebiet schließen ihren Bildungsweg mit der Matura ab? Mitte für die Maturajahrgänge 2005 bis 2011 in absoluten Zahlen und in Prozent angeben?

12) Wie viele dieser SchülerInnen im Bundesgebiet waren nach der Volksschule berechtigt, in eine AHS-Unterstufe überzutreten?

13) Ist Ihnen die eingangs zitierte Elterninitiative im Kärntner Bezirk Hermagor bekannt? Wenn ja, unterstützen Sie die inzwischen 1.300 UnterzeichnerInnen der Initiative? Wenn nein, werden Sie sich sachkundig machen?