11511/J XXIV. GP

Eingelangt am 08.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Besuchsverbot für Ordensmann

BEGRÜNDUNG

 

Völlig überraschend wurde am 28. März 2012 gegen den Ordensmann Karl H. ein Besuchsverbot für die Justizanstalten Wien-Mittersteig und Floridsdorf verhängt. Herr H. besucht dort aktuell 13 Häftlinge. Vom Besuchsverbot umfasst ist auch ein Telefonierverbot, womit jede unmittelbare Kommunikation und mit den Häftlingen verunmöglicht wurde. Begründet wurde das Besuchsverbot gegenüber H. nicht. Auf telefonische Rückfrage wurde im lediglich mitgeteilt, dass er die therapeutische Arbeit gefährde.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Warum wurde gegen Herrn H. ein Besuchsverbot angeordnet?

2)    Auf Nachfrage von Herrn H. nach Verhängung des Besuchsverbotes wurde ihm seitens der Vollzugsdirektion mitgeteilt, er störe die therapeutische Arbeit der Haftanstalt, inwiefern tut er dies?

3)    Auf wessen Veranlassung wurde gegen Herrn H. ein Besuchsverbot angeordnet?

4)    Wer hat das Besuchsverbot angeordnet?


5)    Warum wurde auf das Einschreiben von Herrn H. vom 9.3. weder von der Anstaltsleitung noch von der Vollzugsdirektion reagiert danach aber ohne Begründung das Besuchsverbot verhängt?

6)    Wie lange wird das Besuchsverbot aufrechterhalten werden?

7)    Wann wurden die betroffenen Häftlinge vom Besuchsverbot informiert?

8)    Wie wurden die betroffenen Häftlinge vom Besuchsverbot informiert?

9)    Wurden die Häftlinge in diesem Zusammenhang über ihr subjektives Recht, Besuche zu empfangen, informiert?

10) Wie viele der bisher von Herrn H. besuchten Häftlinge haben ansonsten keinen weiteren Kontakt zur Außenwelt?

11) Inwiefern ist der Empfang von Besuchen für den Therapieerfolg verzichtbar?