11531/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.

betreffend Sondertransporte und mögliche Sicherheitsprobleme durch deren unterschiedliche Behandlung

 

In Österreich sind derzeit rund 500 Sondertransportbegleiter tätig, diese haben zwar einen insbesondere aus sicherheitstechnischen Aspekten äußerst wichtigen Beruf, trotz eines eigenen Kollektivvertrags fehlt aber eine eigene Standesvertretung.

Bei der Durchführung und Abwicklung von Sondertransporten kommt es im Straßenverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen; die Probleme, die bei der Begleitung von Sondertransporten entstehen können bzw. entstehen, sind in der Regel für alle Sondertransportbegleiter gleich. Eines der Hauptprobleme ist der einzuhaltende Abstand zwischen dem Transportfahrzeug und dem Sondertransportbegleiter. Ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen zu groß, gibt es leider immer wieder undisziplinierte Straßenverkehrsteilnehmer, die sich zwischen die zusammengehörenden Fahrzeuge des Sondertransportes zwängen. Ist der Abstand zwischen den Fahrzeugen relativ kurz, um ein Dazwischendrängen zu verhindern, kommt es aufgrund der auf Autobahnen immer häufiger eingesetzten automatischen Abstandsmesser zu Anzeigen und Bestrafungen.

Laut DIENSTANWEISUNG für gem. § 97 StVO 1960 vereidigte Straßenaufsichtsorgane BEGLEITSTUFE 4 zur Durchführung von Transportbegleitungen (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/kfgesetz/ erlaesse/downloads/sondertransport_beilagen.pdf) hat gemäß Punkt 9. (ABSTÄNDE ZWISCHEN TRANSPORT UND BEGLEITUNG) bei Transporten auf der A 14 das Begleitfahrzeug in einem Abstand von ca. 50 m dem Transport zu folgen.

Sind in der Transportbewilligung zwei Begleitfahrzeuge (Begleitstufe 1 und 2) oder mehrere Begleitfahrzeuge (zB Stufe 2 und 4 + Eigenbegleitung nach Stufe 1) vorgeschrieben, so hat das Fahrzeug des StAO dem Transport in einem Abstand von ca. 150 m zu folgen.

Wurde ein Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen (Stufe 4) angeordnet, so hat dieses auf Autobahnen bzw Einbahnstraßen dem Transport zu folgen, bei Gegenverkehr kann auch die Vorausfahrt erforderlich sein.

Die Lenker der Begleitfahrzeuge haben bei Überbreiten so weit links zu fahren, dass die nach links vorspringenden Teile des Transportes nach hinten gesichert sind.

Außerhalb der A 14 (nur auf der A 14 bzw. Bundes- und Landesstraßen ohne Gegenverkehr haben Begleitfahrzeuge hinter dem Transport nachzufahren) sind die genannten Abstände als Vorausabstand den Örtlichkeiten und dem Verkehrsfluss entsprechend zu verringern.


Bei der Wahl der Abstände zur Transporteinheit ist beim Nachfahren und bei der Vorausfahrt im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs ein geeigneter Abstand zu wählen,

dass andere Verkehrsteilnehmer den Transport rechtzeitig wahrnehmen und auf ihn reagieren können und die Transportabwicklung möglichst nicht gefährdet wird.

 

Ein Unterschied bei der Behandlung von Sondertransporten besteht u.a. auch darin, dass entweder die Verwendung eines Blaulichtes oder „nur“ die Verwendung eines Gelblichtes genehmigt wird, was auch rechtliche Folgen für die Durchführung des Sondertransportes hat.

 

Dazu stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Sondertransporte sind pro Jahr in Österreich unterwegs?

2.    Wie viele Sondertransporte dürfen mit Gelblicht durchgeführt werden?

3.    Wie viele Sondertransporte dürfen mit Blaulicht durchgeführt werden?

4.    Welche rechtlichen Unterschiede bei der Durchführung eines Sondertransportes ergeben sich rein durch die Nutzung von Gelb- bzw. Blaulicht?

5.    Welche Fahrtstrecke legt jeder Sondertransporter im Durchschnitt zurück?

6.    An wie vielen Unfällen waren jeweils in den letzten 3 Jahren Sondertransporte beteiligt?

7.    Wie viele Verletze und allenfalls Tote gab es bei diesen Unfällen?

8.    An wie vielen Unfällen waren jeweils in den letzten 3 Jahren Sondertransportbegleiter beteiligt?

9.    Wie viele Verletze und allenfalls Tote gab es bei diesen Unfällen?

10. Wie hoch war jeweils in den letzten 3 Jahren der Sachschaden im Zuge von Unfällen, bei denen Sondertransporte beteiligt waren sowohl im Durchschnitt pro Unfall bzw. in Summe?

11. Wie viele Verkehrsstrafen haben Sondertransporte bzw. Sondertransportbegleiter in Ausübung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten?

12. Wie viele Vormerkungen (in Führerscheinen) haben Sondertransportbegleiter in Ausübung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten?

13. Wie viele Vormerkungen, die Sondertransportbegleiter in Ausübung ihrer Tätigkeit jeweils in den letzten 5 Jahren erhalten haben, hat die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes betroffen?

14. Wie viele Sondertransportbegleiter wurde ihr Führerschein aufgrund von zumindest 3 Vormerkungen innerhalb von 2 Jahren aufgrund der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes in Ausübung ihrer Tätigkeit entzogen?

15. Wie vielen Vormerkungen in Führerscheinen wurden jeweils in den letzten 3 Jahren insgesamt aufgrund der Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes vorgenommen?

16. Wie viele Personen mussten deshalb eine Nachschulung machen und wie viele davon waren Sondertransportbegleiter?

17. Wie häufig finden Gespräche zwischen Ihnen bzw. Mitarbeitern des BVMIT und Vertretern von Sondertransportbegleitern statt, um die aktuellen Probleme und Anliegen dieser Berufsgruppe zu erheben und Lösungsvorschläge zu erarbeiten?

18. Wann hat das letzte diesbezügliche Gespräch stattgefunden?

19. Was waren die Hauptanliegen der Sondertransportbegleiter bei diesem Gespräch?


20. Inwieweit waren/sind die fehlende eigene Standesvertretung für Sondertransportbegleiter samt deren Anliegen in Bezug auf soziale Absicherung Thema bei diesen Gesprächen?

21. Welche anderen Ministerien sind in diese Gespräche eingebunden?

22. Welche (Gesetzes)Änderungen planen Sie in den nächsten Monaten, um die Arbeitssituation der Sondertransportbegleiter und der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen zu verbessern?