11567/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Zanger, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend medizinische Versorgung im Strafvollzug

Im Rahmen des Rechnungshofberichtes Reihe BUND 2012/3 werden auf Ungereimtheiten in Bezug auf die medizinische Versorgung im Strafvollzug hingewiesen.

 

Im Rechnungshofbericht wird erwähnt, dass die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen von 29,34 Mill EUR im Jahr 2000 auf 73,76 Mill. EUR im Jahr 2010 stieg.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende,

 

Anfrage:

 

1.    Aus welchem Grund wurden die Pro-Kopf-Ausgaben für die medizinische Versorgung in den Justizanstalten nicht analysiert?

2.    Aus welchem Grund wurde die steigende Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher nicht in der Unterbringung in den Justizanstalten berücksichtigt?

3.    Warum gibt es keine einheitlichen Beschäftigungsverhältnisse der Ärzte unter Berücksichtigung sachlich erforderlicher Differenzierungen?

4.    Warum gibt es keine rechtlichen Grundlagen über die Aufgaben des Pflegepersonals?

5.    Wurden Inventuren von Medikamentenbeständen der Justizanstalten durchgeführt?

6.    Wenn nein, warum nicht?