11578/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.05.2012
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend der im Zuständigkeitsbereich des Ministerium eingerichteten „Anwaltschaften“

 

Mit der Volksanwaltschaft wurde in den 70er Jahren eine Ombudsmanneinrichtung nach skandinavischem Vorbild in Österreich etabliert. In den letzten Jahren sind zahlreiche „Anwaltschaften“ und andere Pseudo-Ombudsstellen, die nicht vom Nationalrat gewählt wurden, in den Ministerien eingerichtet worden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Welche konkreten Anwaltschaften bzw. Pseudo-Ombudsmänner fallen in die Zuständigkeit Ihres Ministeriums?
  2. Welche Kosten fallen für jede einzelne Stelle pro Jahr insgesamt an?
  3. Über wie viele Mitarbeiter verfügt jede einzelne dieser Stellen?
  4. Welche Rechte bzw. Kompetenzen kommen jeder einzelnen Stelle zu?
  5. Wo findet sich die Rechtsgrundlage der einzelnen Stellen?
  6. In welchen Verfahren kommen jeder einzelnen Stelle Parteirechte zu?
  7. Welche anderen Mitwirkungsrechte hat jede einzelne Stelle?