11660/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Religionsfreiheit an der Volksschule Prinzgasse 3, 1220 Wien?

 

 

Wie die FPÖ informiert worden ist, soll an der Volksschule Prinzgasse 3, 1220 Wien, versucht worden sein, ein Schulkind zum Besuch ihm fremder Gotteshäuser (Moschee,…) zu zwingen, andernfalls sogar dem Vater, der dies ebenfalls ablehnte, schwerwiegende Konsequenzen angedroht worden sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Basierend auf welchem Schulgesetz können Schulkinder gezwungen werden, ihnen fremde Gotteshäuser zu besuchen?

2.     Wurde an der o.g. Schule ein Schulkind zum Besuch eines ihm fremden Gotteshauses gezwungen?


3.     Hatte in der o.g. Schule ein Schulkind aufgrund Nicht-Teilnahme am Besuch eines ihm fremden Gotteshauses Konsequenzen zu tragen?

4.     Falls ja, wie?

5.     Wie ist nach Auffassung des BMUKK der o.g. Fall mit der Trennung von Staat und Kirche vereinbar?