11672/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Franz Hörl, Dorothea
Schittenhelm, Hermann Gahr
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
die personellen Verflechtungen zwischen der Austria Control und
dem
Helikopter-Unternehmen Heli Austria im Besonderen und anderen
Luftfahrtunternehmen im Allgemeinen anlässlich eines tragischen
Helikopterunfalles mit Todesfolge
Ein Bergungsflug eines Helikopters
des Salzburger Hubschrauber-Unternehmers
Roy Knaus (Heli Austria) am Großvenediger
endete am 29. April 2012
tragischerweise mit dem Tod eines
Alpinpolizisten und schweren Verletzungen von
zwei Bergrettern. Schlechte Sicht und starker Sturm sollen den Piloten
veranlasst
haben, das Transportseil, an dem die drei Helfer angeblich noch in 10 m Höhe
hingen, einfach auszuklinken.
Genaue
Untersuchungen von Flugunfallkommission, Polizei und Staatsanwaltschaft
werden den
Unfallhergang und die genauen Umstände
klären, die zu diesem
schweren Zwischenfall geführt
haben. Fest steht jedoch bereits, dass es sich bei
dem Piloten um einen hauptberuflich bei der Austro Control beschäftigten
Fluginspektor handelt, der seit einem halben Jahr nebenberuflich bei Heli
Austria
tätig ist. Die Tatsache, dass bei
jenen Unternehmen, die von der Austro Control
kontrolliert werden, auch Inspektoren der Austro Control nebenberuflich und
entgeltlich tätig sind, wurde in den letzten
Jahren immer wieder kritisiert.
Bekannt ist auch,
dass das Helikopter-Unternehmen Knaus wiederholt in die
Schlagzeilen geriet und in diversen Unfällen für zahlreiche Verletzte und sogar
Tote
verantwortlich war (Am 17. November 1997 etwa stirbt der damalige Firmenchef
Johann Knaus bei einem Absturz, am 25.
Februar 2004 fordert ein Helikopterabsturz
der Firma Knaus ein Todesopfer und drei Verletzte, am 24. Juni 2004 verunglückt der
Pilot eines
Knaus-Helikopters tödlich, am 5. September 2005
verliert ein Knaus-
Hubschrauber einen Betonkübel
über einer Gondel und reißt neun Urlauber in den
Tod und am 23. Juli 2009 verunglückt
ein weiterer Pilot tödlich).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Ist aus Ihrer Sicht die bestehende gesetzliche Regelung hinsichtlich
der
Nebentätigkeiten von Fluginspektoren der Austro Control
ausreichend?
2.
Wollen Sie
insbesondere die derzeit gesetzlich zulässige Möglichkeit von
Nebentätigkeiten in
kontrollierten Unternehmen weiterhin aufrechterhalten?
3.
Wie wird
seitens des BMVIT als Aufsichtsbehörde
sichergestellt, dass es
durch die Nebentätigkeiten
von Austro-Control-Mitarbeitern bei Unternehmen,
die
von der Austro Control überprüft werden, zu keinen
Unvereinbarkeiten
kommt?
4.
Wie wird in
der Austro Control sichergestellt, dass Mitarbeiter nicht im
Vorhinein erfahren, wenn Unternehmen, bei
denen diese nebenberuflich tätig
sind, von ihren
Kollegen unangekündigt geprüft werden?
5.
Wie oft wurde in den letzten zwei Jahren das Unternehmen Heli Austria
von
der Austro Control
geprüft?
6.
Gab es dabei Gründe für Beanstandungen,
die darauf hindeuteten, dass es
bei diesem
Unternehmen Sicherheitsmängel
geben könnte?
7.
Ist die Austro Control nun auch in die Untersuchung des oben
beschriebenen
Unfalles eingebunden?
8.
Welche Konsequenzen wird das BMVIT aus dem beschriebenen Unfall
-
unabhängig von der konkreten Unfallursache - ziehen?
9.
Gehen weitere Mitarbeiter der Austro Control Nebenjobs in zu
kontrollierenden
Flugunternehmen nach?
10.
Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich und in welchen
Unternehmen
sind diese tätig?
11.
Müssen Piloten, die derartigen Nebenbeschäftigungen
nachgehen, auch die
Qualifikationsvoraussetzungen der jeweiligen Flugunternehmungen erfüllen?
12.
Müssen Piloten der Austro Control, die auf Linienflügen
eingesetzt werden, die
entsprechenden
Typenberechtigungen erfüllen und die entsprechenden
Ausbildungsstunden mitbringen?
13.
Wenn ja, wer finanziert und kontrolliert solche Ausbildungen und
Anforderungen?
14.
Wie und in
welchem Umfang wird die Arbeit der Austro Control
Fluginspektoren seitens des BMVIT als
Oberbehörde überprüft?
15.
Die Anforderungen für einen Fluginspektor sind explizit
in internationalen
Regelwerken (ICAO Doc8335/Part I / Chapter 6) geregelt. Wie stellt das
BMVIT sicher, dass
die Fluginspektoren der Austro Control diese
Anforderungen auch erfüllen?