11672/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Franz Hörl, Dorothea Schittenhelm, Hermann Gahr
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die personellen Verflechtungen zwischen der Austria Control und
dem Helikopter-Unternehmen Heli Austria im Besonderen und anderen
Luftfahrtunternehmen im Allgemeinen anl
ässlich eines tragischen
Helikopterunfalles mit Todesfolge

Ein Bergungsflug eines Helikopters des Salzburger Hubschrauber-Unternehmers
Roy Knaus (Heli Austria) am Gro
ßvenediger endete am 29. April 2012
tragischerweise mit dem Tod eines Alpinpolizisten und schweren Verletzungen von
zwei Bergrettern. Schlechte Sicht und starker Sturm sollen den Piloten veranlasst
haben, das Transportseil, an dem die drei Helfer angeblich noch in 10 m H
öhe
hingen, einfach auszuklinken.

Genaue Untersuchungen von Flugunfallkommission, Polizei und Staatsanwaltschaft
werden den Unfallhergang und die genauen Umstände klären, die zu diesem
schweren Zwischenfall gef
ührt haben. Fest steht jedoch bereits, dass es sich bei
dem Piloten um einen hauptberuflich bei der Austro Control besch
äftigten
Fluginspektor handelt, der seit einem halben Jahr nebenberuflich bei Heli Austria
t
ätig ist. Die Tatsache, dass bei jenen Unternehmen, die von der Austro Control
kontrolliert werden, auch Inspektoren der Austro Control nebenberuflich und
entgeltlich t
ätig sind, wurde in den letzten Jahren immer wieder kritisiert.

Bekannt ist auch, dass das Helikopter-Unternehmen Knaus wiederholt in die
Schlagzeilen geriet und in diversen Unf
ällen für zahlreiche Verletzte und sogar Tote
verantwortlich war (Am 17. November 1997 etwa stirbt der damalige Firmenchef
Johann Knaus bei einem Absturz, am 25. Februar 2004 fordert ein Helikopterabsturz
der Firma Knaus ein Todesopfer und drei Verletzte, am 24. Juni 2004 verungl
ückt der
Pilot eines Knaus-Helikopters tödlich, am 5. September 2005 verliert ein Knaus-
Hubschrauber einen Betonk
übel über einer Gondel und reißt neun Urlauber in den
Tod und am 23. Juli 2009 verungl
ückt ein weiterer Pilot tödlich).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.               Ist aus Ihrer Sicht die bestehende gesetzliche Regelung hinsichtlich der
Nebent
ätigkeiten von Fluginspektoren der Austro Control ausreichend?

2.       Wollen Sie insbesondere die derzeit gesetzlich zulässige Möglichkeit von
Nebent
ätigkeiten in kontrollierten Unternehmen weiterhin aufrechterhalten?

3.       Wie wird seitens des BMVIT als Aufsichtsbehörde sichergestellt, dass es
durch die Nebent
ätigkeiten von Austro-Control-Mitarbeitern bei Unternehmen,

die von der Austro Control überprüft werden, zu keinen Unvereinbarkeiten
kommt?

4.       Wie wird in der Austro Control sichergestellt, dass Mitarbeiter nicht im
Vorhinein erfahren, wenn Unternehmen, bei denen diese nebenberuflich t
ätig
sind, von ihren Kollegen unangekündigt geprüft werden?

5.       Wie oft wurde in den letzten zwei Jahren das Unternehmen Heli Austria von
der Austro Control geprüft?

6.       Gab es dabei Gründe für Beanstandungen, die darauf hindeuteten, dass es
bei diesem Unternehmen Sicherheitsmängel geben könnte?

7.       Ist die Austro Control nun auch in die Untersuchung des oben beschriebenen
Unfalles eingebunden?

8.       Welche Konsequenzen wird das BMVIT aus dem beschriebenen Unfall
- unabhängig von der konkreten Unfallursache - ziehen?

9.       Gehen weitere Mitarbeiter der Austro Control Nebenjobs in zu kontrollierenden
Flugunternehmen nach?

10.   Wenn ja, um wie viele Personen handelt es sich und in welchen Unternehmen
sind diese t
ätig?

11.   Müssen Piloten, die derartigen Nebenbeschäftigungen nachgehen, auch die
Qualifikationsvoraussetzungen der jeweiligen Flugunternehmungen erf
üllen?

12.   Müssen Piloten der Austro Control, die auf Linienflügen eingesetzt werden, die
entsprechenden Typenberechtigungen erfüllen und die entsprechenden
Ausbildungsstunden mitbringen?

13.   Wenn ja, wer finanziert und kontrolliert solche Ausbildungen und
Anforderungen?

14.   Wie und in welchem Umfang wird die Arbeit der Austro Control
Fluginspektoren seitens des BMVIT als Oberbeh
örde überprüft?

15.   Die Anforderungen für einen Fluginspektor sind explizit in internationalen
Regelwerken (ICAO Doc8335/Part
I / Chapter 6) geregelt. Wie stellt das
BMVIT sicher, dass die Fluginspektoren der Austro Control diese
Anforderungen auch erf
üllen?