11707/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend die Auswirkungen des Rechnungshofberichts auf die Salzburger Festspiele

 

 

Der Rechnungshof hat in seinem Bericht vom 17. März 2012 betreffend den Salzburger Festspielfonds 99 Verbesserungsvorschläge unter anderem an das BMUKK, das Land Salzburg, die Landeshauptstadt Salzburg und den Festspielfonds gerichtet.

„Die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen halten nicht mit der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Festspiele mit“, fasste Moser das Ergebnis zusammen. Für ihn ist das Festspielfondsgesetz reformbedürftig. „Rahmenbedingungen, die vor 40 oder 50 Jahren festgelegt wurden, passen heute nicht mehr“, meinte Moser und nannte die Bregenzer Festspiele als positives Beispiel. Dort gebe es mehr Gestaltungs- und Planungssicherheit.

„Die Salzburger Festspiele tun gut daran, ihre Strukturen anzupassen“, sagte Moser. Der RH gibt nicht weniger als 99 Empfehlungen und listet u.a. folgende Mängel auf: Bei einem Gebarungsumfang von ca. 50 Millionen Euro jährlich existiere kein Rechnungswesen, das dieser Größenordnung gerecht werde. Die Steuerberaterin, die für die Buchhaltung zuständig war, habe sich selbst kontrolliert, berichtete Moser. Kritisiert werden auch Verstöße gegen das Vergaberecht und das Vier-Augen-Prinzip, das Fehlen einer internen Revision sowie Ämterkumulierungen.“ (diepresse.com; 17.01.2012)

 

Die Tatsache, dass es sich bei dem Salzburger Festspielfonds um einen Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, der auf das Festspielfondsgesetz 1950 zurückgeht und hinsichtlich seiner Abrechnung die Grundsätze der Kameralistik anwendet, die einer Einnahmen-Ausgabenrechnung gleichkommt, stellt ein großes Manko dar. Die Aufgaben eines Rechnungswesens mit externem Adressatenkreis sind einerseits die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, welche die Vermögens- oder Schuldensituation der Organisation verändern oder die Information außenstehender Personen betreffend derartige Veränderungen. Beide Aufgaben nimmt die Kameralistik jedoch nur eingeschränkt wahr.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es Bestrebungen seitens der Salzburger Festspiele auf eine Abrechnung durch „Bilanzierung“ gemäß dem UGB umzusteigen, wie es auch vom Rechnungshof vorgeschlagen wird?

2.    Wie stehen Sie zu der Aussage, die Rechtsform der Salzburger Festspiele sei nicht passend?

3.    Welche Vor- bzw. Nachteile würde eine Umwandlung in eine bundeseigene GmbH oder AG bringen?

4.    Welche Maßnahmen seitens Ihres Ministeriums werden ergriffen, um die Gebarung des Salzburger Festspielfonds und seine Tätigkeiten gründlicher zu überwachen bzw. weshalb wird auf entsprechende Maßnahmen verzichtet?

5.    Wie stehen Sie zu der Aussage des Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden, LHStv. Wilfried Haslauer und Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler, die in der Pressekonferenz vom 20. Jänner 2012 beteuern, der vom Rechnungshof empfohlenen Auflösung von Erhaltungs- und Nutzungsverein und dessen Unterstellung unter den Salzburger Festspielfonds aus steuerlichen Gründen nicht nachkommen zu wollen?

6.    Können Sie die Zahlen aus dieser Pressekonferenz, dass die Salzburger Festspiele 78% ihres Gesamtbudgets selbst erwirtschaften, 22% von der Öffentlichen Hand zugeschossen werden (10,9 Millionen erhalten die Festspiele insgesamt an Subvention), gleichzeitig aber mehr als das Dreifache (insgesamt 36 Millionen) über Steuern und Abgaben zurückbekommt, bestätigen? .

7.    Wie hoch waren die Steuereinnahmen auf Grund der Salzburger Festspiele jeweils in den Jahren 2004 bis 2011?

8.    Können Sie die Befürchtung des Salzburger Bürgermeisters Heinz Schaden entkräften, dass eine Diskussion des Festspielfondsgesetzes die Kernfinanzierung der Festspiele zur Disposition stellt und somit das Fundament der Festspiele gefährden würde?

9.    Wenn ja, was können Sie dem entgegnen?

10. Wenn nein, warum nicht?