11724/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend unverständliche Vorgänge bei der Vergabe von Geldern aus dem Katastrophenfonds

Wie in den Medien mehrfach berichtet kam es in Zusammenhang mit Umwidmungen, Baugenehmigungen für Grundstücke in gefährdeten Zonen sowie in Zusammenhang mit der Vergabe von Fördermitteln aus dem Katastrophenfonds in der Gemeinde Windischgarsten zu aufklärungsbedürftigen Vorgänge.

Dabei geht es insbesondere auch um fragwürdige Aktivitäten des Bürgermeisters von Windischgarsten in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Makler, bzw. in damit in Verbindung stehenden Umwidmungen und Erteilungen von Baugenehmigungen.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.   Sind Ihnen diverse Presse- und Fernsehberichte betreffend die Aktivitäten Ihres Parteikollegen Herrn Ing. Norbert Vögerl, ÖVP-Bürgermeister von Windischgarsten und  zugleich   Makler  der   Real-Treuhand   Immobilien   Vertriebs   GmbH  in Windischgarsten, bekannt?

2.     Wissen   Sie  darüber  Bescheid,   dass   Herr  Bürgermeister  Ing.  Vögerl Baugenehmigungen für Grundstücke am Kühberg (im Rutschgebiet braune Zone) erteilte, die im Eigentum der ÖVP-Gemeinderätin Elfriede Löger standen?

3.     Herr Ing. Vögerl hat als Bürgermeister die Umwidmungen dieser problematischen Grundstücke am Kühberg betrieben, obwohl ihm bekannt war, dass dieser Bereich des Kühbergs massiv zu Rutschungen neigt. Der Gemeinderat wurde bezüglich der Rutschungen offensichtlich getäuscht.  Über die Versagungsgründe, die die OÖ Landesregierung aufzeigte, hat sich Herr Bürgermeister Ing. Vögerl hinweggesetzt. Ist  Ihnen  bekannt,  dass  Herr  Bürgermeister  Ing.  Vögerl  die  rechtswidrig umgewidmeten Grundstücke am Kühberg auf Grund eines Vertrages  mit  der Eigentümerin der Grundstücke exklusiv vermittelte?

4.     Ist Ihnen bekannt, dass durch die Handlungen des Bürgermeisters Ing. Vögerl schwere Schäden durch Hangrutschungen entstanden und dieser versuchte, die

grob fahrlässig herbeigeführte Hangrutschung als höhere Gewalt darzustellen und die geschädigte Frau Dr. Marberger-Mark massiv unter Druck setzte, rechtswidrig Forderungsgelder des Katastrophenfonds in Anspruch zu nehmen, um damit gleichzeitig auf alle Rechtsmittel zu verzichten?

5.  Diese in Frage 4 dargestellten Vorgänge erfolgten gemeinsam mit einem Beamten des Landes Oberösterreich  und  einem  Beamten  der  Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf. Es wurde von diesen drei Personen versucht, Frau Dr. Marberger-Mark zu einer gesetzwidrigen Handlung zu nötigen.

Ist diese Vorgangsweise in Ihrem Ressort bekannt und wird sie toleriert?

6.    Können Sie ausschließen, dass diese Vorgangsweise nicht auch bei anderen Fällen - unter Druck oder freiwillig weil die Betroffenen von der Rechtswidrigkeit keine Kenntnis hatten - vom Land und den BHs angewandt wurde und somit klare Gesetzesverletzungen begangen wurden?

7.    Wie beurteilen Sie den Umstand, dass nach grob fahrlässig herbeigeführten Schädigungen  am  Kühberg  nunmehr  ein  Sanierungsprojekt  in  Form  einer Oberflächendrainage in der Höhe von ca. 1 Mio Euro (aus Steuergeldern finanziert) durchgeführt  wurde,  um  einen  nichtbebaubaren  Hang  für  die  Kunden  des Bürgermeisters doch noch bebaubar zu machen?

8.    Ist  Ihnen  bekannt,  dass  diese  Oberflächendrainagierung  trotz des  hohen finanziellen Einsatzes offensichtlich unwirksam ist?

9.  Welche Gelder sind mittelbar oder unmittelbar von Ihrem Ressort in dieses Projekt geflossen?

10.    Wie wird die Verwendung von Geldern des Katastrophenfonds durch Ihr Ressort kontrolliert um einen sparsamen und effizienten Einsatz sicherzustellen?

11.    Gibt es auch weitere andere widmungswidrige Verwendungen der Geldmittel aus dem Katastrophenfonds?

12.    Werden  Sie  die  Angelegenheit  untersuchen  lassen,  um  ungerechtfertigt ausgeschüttete Mittel zurückzufordern bzw. um in Zukunft die mögliche rechtswidrige Verwendung von Geldern des Katastrophenfonds zu unterbinden?