11774/J XXIV. GP
Eingelangt am 31.05.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Themessl
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Krankenversicherungsbeiträge für ausländische Pensionsleistungen
Mit dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) wurde auch vom österreichischen Gesetzgeber mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (§ 73a ASVG, BGBl. I Nr. 102/2010) die Einbeziehung aller Pensions- und Rentenleistungen in die Krankenversicherung beschlossen, sofern Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem österreichischen Krankenversicherungsträger haben.
Die österreichischen Sozialversicherungen sind somit verpflichtet, ab 1.1.2012 (rückwirkend per 1.5.2010) von ausländischen Pensions- und Rentenleistungen einen Krankenversicherungsbeitrag von 5,1% einzubehalten bzw. einzuheben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage