11775/J XXIV. GP

Eingelangt am 31.05.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Themessl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Krankenversicherungsbeiträge für ausländische Pensionsleistungen

 

 

Mit dem Inkrafttreten der neuen Europäischen Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (VO 883/2004) wurde auch vom österreichischen Gesetzgeber mit dem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2010 (§ 73a ASVG, BGBl. I Nr. 102/2010) die Einbeziehung aller Pensions- und Rentenleistungen in die Krankenversicherung beschlossen, sofern Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Leistungen gegenüber einem österreichischen Krankenversicherungsträger haben.

 

Die österreichischen Sozialversicherungen sind somit verpflichtet, ab 1.1.2012 (rückwirkend per 1.5.2010) von ausländischen Pensions- und Rentenleistungen einen Krankenversicherungsbeitrag von 5,1% einzubehalten bzw. einzuheben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie gestalten sich die derzeitigen budgetären Auswirkungen aus der Einhebung von Krankenversicherungsbeiträgen der ausländischen Pensionsleistungen?

2.    Wie sieht die diesbezügliche Budgetprognose für die Jahre 2012 bis 2016 aus?

3.    Können die rückwirkend oder laufend eingehobenen Krankenversicherungsbeiträge von der Bemessungsgrundlage zur Festsetzung der Einkommenssteuer abgezogen werden?

4.    Vermindert der Krankenversicherungsbeitrag einer ausländischen Rente die monatliche Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Wenn nein, auf welcher rechtlichen Basis erfolgt diese Entscheidung?

7.    Gibt es in Österreich eine steuerrechtliche Definition, was unter einer ausländische Pensions- oder Rentenleistungen zu verstehen ist?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Gibt es in Österreich eine sozialversicherungsrechtliche Definition, was unter einer ausländische Pensions- oder Rentenleistungen zu verstehen ist?

10. Wenn nein, warum nicht?


11. Wie werden ausländische staatliche Pensions- oder Rentenleistungen in Österreich steuerrechtlich behandelt?

12. Sind ausländische private Zusatzpensionsleistungen von der oben angeführten Regelung betroffen?

13. Wie werden ausländische private Zusatzpensionsleistungen in Österreich steuerrechtlich behandelt?

14. Sind Ihrer Ansicht nach ausländische private Zusatzpensionsleistungen mit einer staatlichen inländischen Pensionsleistung – im Sinne des Steuer- und Sozialversicherungsrechts – gleichzusetzen?

15. Sind ausländische Firmenpensionen von der oben angeführten Regelung betroffen?

16. Wie werden ausländische Firmenpensionen in Österreich steuerrechtlich behandelt?

17. Sind Ihrer Ansicht nach ausländische Firmenpensionen mit einer staatlichen inländischen Pensionsleistung – im Sinne des Steuer- und Sozialversicherungsrechts – gleichzusetzen?