11815/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.06.2012
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend das Tochterunternehmen "ACG-International" der Austro Control (vormals CAPS Projektservice GmbH)

 

 

Laut Homepage der Austro Control verfügt diese über eine 100%ige Tochter mit der Bezeichnung "ACG-International". Der jüngste Geschäftsbericht der Austro Control enthält keine wirtschaftlichen Angaben zu diesem Unternehmen, sondern nur zum Vorläuferunternehmen. Auffallend ist, dass dieses Unternehmen mit zwei Direktoren jedoch keiner Direktorin ausgestattet wurde. Eine Ausschreibung der Geschäftsführerpositionen konnte jedenfalls nicht nachvollzogen werden.

Die angestrebte Geschäftstätigkeit "Schulungen, Coachings und Projektunterstützung im regulativen Bereich" durch Experten von Austro Control International aus dem regulativen, heißt behördlichen Bereich, wirft sowohl die Frage nach der Unabhängigkeit der Tätigkeiten voneinander als auch nach den offenbar vorhandenen signifikanten Kapazitätsüberschüssen auf, die solcherart von der Luftfahrtwirtschaft weiter finanziert werden sollen. Diese freien Kapazitäten müssen sich aus dem "Business Plan" des Unternehmens ergeben. Dieser Plan muss auch darstellen in welchem Umfang erwartet wird, dass Antragsteller, die natürlich kostenpflichtigen Schulungstätigkeiten in Anspruch nehmen.

Hier besteht seitens der Luftfahrtwirtschaft teilweise die Sorge, dass Unternehmen die diese Schulungstätigkeiten schon alleine aus Kostengründen nicht beanspruchen können und wollen, bei der Behandlung ihrer Anträge Nachteile erfahren und die verpflichtende Rechtsbelehrung gem. §13a AVG durch kostenpflichtige Schulungen ersetzt werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Rechtsform hat die "ACG-International"?

2.    Wie hoch ist das Eigenkapital der "ACG-lnternational"?

3.    Über welche gewerberechtlichen Bewilligungen verfügt die "ACG-International"?

4.    Wer ist der gewerberechtliche Geschäftsführer der "ACG-lnternational"?

5.    Wie ist die Zeichnungsberechtigung der Geschäftsführer der "ACG-International" geregelt?

6.    Über wie viele Mitarbeiter/innen verfügt die "ACG-International"?

7.    Zu welchen Konditionen und in welchem Umfang (Stunden pro Jahr) werden für die Wahrnehmung der Tätigkeiten der "ACG-International" Mitarbeiter/innen der Austro Control, insbesondere aus dem behördlichen Bereich herangezogen?

8.    Ist die Überlassung von Arbeitskräften bzw. deren Kapazität zwischen der Austro Control und der "ACG-International" vertraglich geregelt?

9.    Wie lauten die Regressmöglichkeiten der "ACG-International" gegenüber der Mütter für den Fall, dass vereinbarte resp. benötigte Kapazitäten nicht zur Verfügung gestellt werden?

10. Welcher Jahresumsatz wurde für 2012, 2013 und 2014 dem Businessplan der "ACG International" zu Grunde gelegt?

11. Ab wann wird mit welchem Gewinn vor Steuern gerechnet?

12. Welche Verwendung dieses Gewinns wird seitens der Austro Control beabsichtigt?

13. Wie wird sichergestellt, dass Unternehmen die Leistungen der "ACG-lnternational" in Anspruch nehmen, nicht besser gestellt werden als Unternehmen, die sich nicht der "ACG International" bedienen?