11830/J XXIV. GP
Eingelangt am
13.06.2012
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Abfertigung neu / alt
Jeder Arbeitnehmer, der ab dem 1.1.2003 in ein neues Dienstverhältnis eintritt, hat Anspruch auf Abfertigung - ganz egal, ob er in der Folge gekündigt wird oder selbst kündigt. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, pro Mitarbeiter monatlich einen vom Bruttolohn abhängenden Betrag in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen.
Bei Arbeitsverhältnissen, die noch vor dem 1.1.2003 begründet wurden und dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, ist sowohl der Verbleib im alten Abfertigungssystem bis Ende des Arbeitsverhältnisses als auch ein Übertritt in das neue System seit 1.1.2003 möglich.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage