11835/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Abfertigung neu / alt

 

 

Jeder Arbeitnehmer, der ab dem 1.1.2003 in ein neues Dienstverhältnis eintritt, hat Anspruch auf Abfertigung - ganz egal, ob er in der Folge gekündigt wird oder selbst kündigt. Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, pro Mitarbeiter monatlich einen vom Bruttolohn abhängenden Betrag in eine Mitarbeitervorsorgekasse einzuzahlen.

Bei Arbeitsverhältnissen, die noch vor dem 1.1.2003 begründet wurden und dem alten Abfertigungsrecht unterliegen, ist sowohl der Verbleib im alten Abfertigungssystem bis Ende des Arbeitsverhältnisses als auch ein Übertritt in das neue System seit 1.1.2003 möglich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Wie viele Bedienstete und Arbeitnehmer ihres Ressorts befinden sich derzeit im System Abfertigung neu? (aufgegliedert Kabinett und nachgeordnete Dienststellen)
  2. Wie viele Bedienstete und Arbeitnehmer ihres Ressorts befanden sich mit Stichtag 1.5.2012 im System Abfertigung alt? (aufgegliedert Kabinett und nachgeordnete Dienststellen)
  3. Wie viele Bedienstete und Arbeitnehmer ihres Ressorts traten freiwillig seit 1.1.2003 vom System alt in das System neu über?
  4. Wie hoch sind die derzeitigen finanziellen Rücklagen für Abfertigungszahlungen im Modell alt befindlicher Bediensteter und Arbeitnehmer?
  5. Wie sind diese Rücklagen veranlagt?
  6. Wie hoch wird der finanzielle Aufwand für die zu erwartenden Auszahlungen  der Abfertigungen alt in den kommenden fünf Jahren sein? (aufgegliedert auf Jahre und Anzahl der zu erwartenden Abfertigungszahlungen)