11865/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend (nicht) ganztägige Betreuung der Kinder an der Volksschule Mannagettagasse

 

Gegen den Willen einer beträchtlichen Anzahl von Eltern von Schulkindern an der Volksschule Mannagettagasse (1190 Wien, Mannagettagasse 1) wurde an jener Schule beschlossen, die ganztägige Schulform einzuführen. Dies führte dazu, dass eine von den Eltern privat organisierte Nachmittagsbetreuung schließlich eingestellt wurde.

In der Folge erfuhren die betreffenden Eltern, dass nun für die Ferienmonate im Sommer keine durchgängige Nachmittagsbetreuung angeboten werden kann und daher ihre Kinder währenddessen die Nachmittagsbetreuung einer anderen Schule im 17. Wiener Gemeindebezirk zu besuchen hätten, was angesichts des Alters der Kinder für alle Beteiligten eine wesentliche Belastung darstellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 


Anfrage

 

1.     Warum wurden die betreffenden Eltern zunächst dazu gezwungen, der Umwandlung in eine ganztägige Schulform zuzustimmen und ihre privat organisierte Nachmittagsbetreuung aufzugeben um dann zu erfahren, dass während der Sommermonate keine Nachmittagsbetreuung im Bezirk angeboten werden kann?

2.     Wird noch nach einer für die betroffenen Kinder und Eltern besseren Lösung gesucht? Falls nein, warum nicht?