11874/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.06.2012
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Anfrage

 

des Abgeordneten Neubauer

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für  Justiz

betreffend Missbrauchsopfer Manuel Nowatschek

 

Bekanntlich war Manuel Nowatschek Opfer der Katholischen Schulbrüder und viele haben sich schon gemeldet, die auch Opfer waren und alle sexuell missbraucht wurden.

Dennoch wurden keine ordentlichen Ermittlungen gegen die Täter geführt. Die angebliche Begründung, dass das Opfer Manuel Nowatschek an einer Verfolgung der Täter kein Interesse hätte, ist schon deshalb falsch und denkunmöglich, weil Manuel Nowatschek selbst einen Fortführungsantrag gestellt hatte.

Die Verfahrenseinstellung war ohne Einvernahme des Opfers Manuel Nowatschek erfolgt. Weder wurde das Opfer im Zuge der Anzeige der Klansnic-Kommission noch im Zuge des Fortführungsantrages des Opfers Manuel Nowatschek vernommen. Manuel Nowatschek wäre sehr wohl für eine Einvernahme zu Verfügung gestanden, jedoch nicht nach bereits erfolgter Einstellung, sondern – denklogisch – nur davor. Eine Einvernahme nach erfolgter Einstellung ist sinnlos. Lediglich eine Einvernahme des Opfers im Zuge eines aufrechten Ermittlungsverfahrens ist sinnvoll. Daher ist es notwendig, das Ermittlungsverfahren neu aufzurollen, das Opfer Manuel Nowatschek im Rahmen dessen erstmals persönlich einzuvernehmen und ebenso auch die weiteren Opfer einzuvernehmen.

Ein allfälliger Verjährungseinwand steht dem nicht entgegen, weil das Opfer Manuel Nowatschek erwiesene Spätfolgen durch die an ihm verübten Verbrechen aufweist, sodass er aus tatkausalen Gründen auf Lebenszeit erwerbsunfähig geworden ist und die Folgen der Tat somit bis heute (und auf Lebenszeit des Opfers) Wirkung entfalten. Auch die anderen Fälle, die durch Anzeige der Klasnic-Kommission zur Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden gebracht wurden, würden solcherart neu aufrollbar und weiter verfolgbar sein, weil es sich um denselben Tatort und zumeist dieselbe Täterschaft handelte, nämlich die Strebersdorfer Schuldbrüder (Tatort: Strebersdorf; Täter: Strebersdorfer Schulbrüder).

Ein allfälliger „ne bis in idem“-Einwand steht einer Neuaufrollung der Causa und einer weiteren – nunmehr ordentlichen – Ermittlungstätigkeit auch nicht entgegen, weil die seinerzeitigen Einstellungen rechtswidrig waren und ohne Einvernahme des Opfers bzw. der Opfer erfolgt sind (bzw. bei der Strafanzeige der Kindeseltern 1993 die damalige Untersuchungsrichterin Dr. Helene Partik-Pablé auch deshalb rechtswidrig, weil sie diese mit einer „nicht erbrachten Anklageschrift“ begründete, wobei es aber der Justiz – und nicht dem Missbrauchsopfer, welches Zeuge und Betroffener der Tat war – oblegen hätte, eine solche Anklageschrift einzubringen; außerdem erlegte Dr. Helene Partik- Pablé die Kosten der Täteranwälte dem minderjährigen Opfer auf, was sogar zu einer späteren Exekution seiner tatkausalen Invaliditätspension führte, wodurch das Opfer schwerst traumatisiert wurde).

Hervorzuheben ist außerdem, dass das Oberlandesgericht Wien bereits mit einem rechtskräftigen Beschluss eines Drei-Richter-Senates schon im Jahre 1998 festgestellt hatte, dass das damalige Strafgericht drei Gerichtsgutachter beauftragt hatte und alle drei die Aussagetüchtigkeit und Glaubwürdigkeit des Missbrauchsopfers Manuel Nowatschek erwiesen hatten, und dass der seinerzeitige Vorwurf der Schulbrüder gegen die Eltern des Opfers haltlos war, weil die Eltern tatsächlich keine Schulgeldschulden hatten, sondern für ihren Sohn durch eine Hochbegabtenförderung des Landes Niederösterreich das Schul- und Internatsgeld vollständig (direkt an die Schule) bezahlt wurde und diese Förderung erst dann eingestellt wurde, als die Eltern das Land Niederösterreich von dem erfolgten Missbrauch informierten.

Die neuliche Anfragebeantwortung der Bundesministerin für Justiz in gegenständlicher Causa (10216/AB XXIV. GP bzw. BMJ-Pr700080012-Pr 1/2012, eingelangt bei der Präsidentin des Nationalrates am  16. März 2012) basierte insofern auf unvollständigen – nunmehr vervollständigten _ Informationsgrundlagen.

Eine Neuaufrollung der Causa und eine weitere – nunmehr ordentliche – Ermittlungstätigkeit ist jederzeit möglich, weil die Beweis- und Erkenntnisquellen bisher nicht ausgeschöpft wurden und somit wesentliche neue Erkenntnisse durch Ermittlungen zu erwarten sind.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wann wird die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die am Opfer Manuel Nowatschek von den Schulbrüdern verübten Verbrechen beantragen?

2.    Wann werden konkrete Ermittlungen gegen acht Täter wegen des Verdachts systematischer Misshandlungen des Opfers Manuel Nowatschek im Internat „Schulbrüder-Heim“ in Strebersdorf, Anton-Böck-Gasse 20, 1210 Wien, durchgeführt werden?

3.    Wann wird die Staatsanwaltschaft eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die übrigen Opfer der von den Schulbrüdern verübten Verbrechen beantragen?

4.    Wann werden Manuel Nowatschek und die übrigen Opfer ordnungsgemäß einvernommen und die Täter einer Strafverfolgung zugeführt werden?